Bava Batra — Blatt 104b

1wenn aber der Überschuß größer ist, so muß er, wenn er neun Kab beträgt, zurückgegeben werden.

2Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Wenn ihm nämlich im Felde eine Fläche von neun Kab Zurückbleiben würde. Doch wohl auch in dem Falle, wenn er zwei Kor verkauft hat!? –Nein, nur wenn er einen Kor verkauft hat. –

3Oder im Garten eine Fläche von einem halben Kab. Doch wohl auch wenn er zwei Seá verkauft hat!? – Nein, nur wenn er eine Seá verkauft hat. –

4Nach R. A͑qiba eine Fläche von einem Viertelkab. Doch wohl, auch wenn er eine Seáfläche verkauft hat!? – Nein, nur wenn er eine halbe Seá verkauft hat.

5R. Aši fragte: Wie ist es, wenn es ein Feld war und in einen Garten umgewandelt worden ist, oder ein Garten war und in ein Feld umgewandelt worden ist!? – Dies bleibt unentschieden.

6Es wird gelehrt: Wenn es sich neben seinem Felde befindet, so gebe er ihm jedes Quantum Land zurück.

7R. Aši fragte: Gilt ein Brunnen als Teilung? Gilt ein Teich als Teilung? Gilt ein öffentlicher Weg als Teilung? Gilt eine Palmenreihe als Teilung? – Dies bleibt unentschieden.

8UND NICHT NUR DAS VIERTEL GEBE ER IHM ZURÜCK, SONDERN DEN GANZEN ÜBERSCHUSS. Wo hinaus!? Rabin b. R. Naḥman lehrte: Nicht nur den Überschuß gebe er ihm zurück, sondern auch alle Viertel.

9SAGTE ER:] ICH VERKAUFE DIR MIT DEM STRICKE GEMESSEN, SEI ES WENIGER ODER MEHR, SO HABEN [DIE WORTE] WENIGER ODER MEHR [DIE WORTE] MIT DEM STRICKE GEMESSEN AUFGEHOBEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.