Berachot — Blatt 22b

1in der Veranda R. Oša͑jas, und man ging hin und fragte R. Asi, und er erwiderte ihnen: Dies wurde nur von einem selbstschuldigen Kranken gelehrt, ein schuldloser Kranker aber ist von allem befreit. Da sprach R. Joseph: Hergestellt ist wieder der Krug R. Naḥmans.

2Merke, all diese Amoraím und Tannaím streiten über die Anordnung E͑zras, – wollen wir doch sehen, wie E͑zra es angeordnet hat!?

3Abajje erwiderte: E͑zra hat für einen selbstschuldig Gesunden vierzig Seá und für einen schuldlosen Gesunden neun Kab angeordnet; da kamen die Amoraím und stritten über einen Kranken: einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem selbstschuldigen Gesunden, und der schuldlose Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, und einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, während der schuldlose Kranke von allem befreit ist.

4Raba sprach: Zugegeben, daß E͑zra das Untertauchen angeordnet hat, aber hat er etwa das Begießen angeordnet, der Meister sagte ja, E͑zra habe für Samenergußbehaftete das Reinigungsbad angeordnet!? Vielmehr, sagte Raba, hat E͑zra für den selbstschuldigen Gesunden das Reinigungsbad von vierzig Seá angeordnet, die Rabbanan aber kamen und ordneten auch für den schuldlosen Gesunden neun Kab an, hierauf kamen die Amoraím und stritten über einen Kranken: einer ist der Ansicht, der selbstschuldige Kranke gleiche dem selbstschuldigen Gesunden, und der schuldlose Kranke gleiche dem schuldlosen Gesunden, und der andere ist der Ansicht, für den selbstschuldigen Gesunden vierzig Seá, für den selbstschuldigen Kranken und für den schuldlosen Gesunden neun Kab, der schuldlose Kranke aber sei von allem befreit.

5Raba sagte: Die Halakha ist: für den selbstschuldigen Gesunden, sowie für den selbstschuldigen Kranken vierzig Seá; für den schuldlosen Gesunden neun Kab; der schuldlose Kranke ist von allem befreit.

6Die Rabbanan lehrten: Ein Samenergußbehafteter, über den neun Kab Wasser gegossen wurden, ist rein; diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere aber sind vierzig Seá erforderlich. R. Jehuda sagt, in jedem Falle seien vierzig Seá erforderlich.

7R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi, R. Elie͑zer und R. Jose b. R. Ḥanina, einer von diesem Paar und einer von jenem Paar [streiten] über den Anfangssatz; einer sagt, [die Worte:] diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere aber sind vierzig Seá erforderlich, beziehen sich nur auf einen selbstschuldigen Kranken, für einen schuldlosen Kranken aber genügen neun Kab,

8und der andere sagt, wenn für andere, sind auch für einen unverschuldeten Kranken vierzig Seá erforderlich. Ferner [streiten] einer von diesem Paar und einer von jenem Paar über den Schlußsatz: Einer sagt, die Ansicht R. Jehudas, vierzig Seá seien in jedem Falle erforderlich, gelte nur, wenn es sich in der Erde befindet, nicht aber, wenn in Gefäßen, und der andere sagt, auch wenn in Gefäßen.

9Erklärlich ist es nach dem, der auch in Gefäßen sagt, daß gelehrt wird, R. Jehuda sagt, vierzig Seá seien in jedem Falle erforderlich, was aber schließt dies nach demjenigen ein, welcher sagt, nur in der Erde, nicht aber in Gefäßen!? –

10Dies schließt geschöpftes Wasser ein.

11R. Papa, R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, und Raba b. Šemuél speisten beisammen (ihr Brot), und R. Papa sprach: Lasset mich den Segensspruch sprechen, denn die neun Kab sind über mich gekommen. Da sprach Raba b. Šemuél: Wir haben gelernt, diese Worte gelten nur für ihn selbst, für andere aber sind vierzig Seá erforderlich; lasset mich vielmehr den Segensspruch sprechen, denn über mich sind vierzig Seá gekommen. Hierauf sprach R. Hona: Lasset mich den Segensspruch sprechen, denn ich benötige weder des einen noch des anderen.

12R. Ḥama pflegte am Vortage des Pesaḥfestes ein Reinigungsbad zu nehmen, um andere ihrer Pflicht zu entledigen. Die Halakha ist aber nicht wie er.

13WENN JEMAND BEIM BETEN STEHT UND SICH ERINNERT, DASS ER SAMENERGUSSBEHAFTET IST, SO BRECHE ER [DAS GEBET] NICHT AB, SONDERN KÜRZE ES.

14WER ZUM REINIGUNGSBADE HINABGESTIEGEN IST, MUSS, FALLS ER NOCH VOR SONNENAUFGANG HERAUFSTEIGEN, SICH ANKLEIDEN UND DAS ŠEMA͑ LESEN KANN, HERAUFSTEIGEN, SICH ANKLEIDEN UND LESEN, WENN ABER NICHT, SO BEDECKE ER SICH MIT DEM WASSER UND LESE. MAN BEDECKE SICH ABER, NICHT MIT SCHMUTZIGEM WASSER, NOCH MIT EINWEICHWASSER, ES SEI DENN, MAN HAT [FRISCHES] WASSER HINZUGEGOSSEN. WIE WEIT ENTFERNE MAN SICH HIERVON UND VOM KOT? – VIER ELLEN.

15GEMARA. Die Rabbanan lehrten, wenn jemand beim Gebete steht und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, so breche er [das Gebet] nicht ab, sondern kürze es. Wer in der Tora liest und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, soll nicht unterbrechen und fortgehen, sondern murmele [schnell] zu Ende. R. Meír sagt, der Samenergußbehaftete dürfe in der Tora nicht mehr als drei Verse lesen.

16Ein Anderes lehrt: Wenn jemand beim Gebete steht und Kot vor sich erblickt, so gehe er vorwärts, bis er ihn vier Ellen hinter sich hat. – Es wird ja aber gelehrt: [auch] seitwärts!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn es möglich ist, das andere, wenn es nicht möglich ist.

17Wenn jemand gebetet und auf der Stelle Kot gefunden hat, so ist, wie Rabba sagte, sein Gebet, obgleich er gesündigt, dennoch gültig. Raba wandte ein: Es heißt ja: das Schlachtopfer der Frevler ist Greuel!? Vielmehr, sagte Raba, da er gesündigt, so ist sein Gebet, obgleich er gebetet hat, dennoch Greuel. Welches Mittel gibt es? – Er bete nochmals.

18Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand beim Gebete steht, und das Wasser ihm über die Kniee rinnt, breche er ab, bis das Wasser zu rinnen aufgehört hat, und beginne weiter zu beten. – Wo beginne er? R. Ḥisda und R. Hamnuna [streiten hierüber]; einer sagt, er beginne vom Anfang, und einer sagt, er beginne da, wo er abgebrochen hat.

19Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit hierin besteht:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.