Chagiga — Blatt 20b
1es wird ja gelehrt: Wenn seine Eseltreiber und Arbeiter mit [rituell] reinen Dingen beladen sind, so sind sie rein, auch wenn er sich mehr als ein Mil von ihnen entfernt. Wenn er aber zu ihnen sagt, daß sie vorangehen mögen, er werde nachkommen, so sind sie, sobald er sie aus den Augen verliert, unrein. –
2Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Anfangssatze und dem Schlußsatze? R. Jiçḥaq der Schmied erwiderte: Der Anfangssatz handelt von dem Falle, wenn er seine Eseltreiber und Arbeiter sich hierfür [rituell] reinigen ließ. –
3Dies sollte doch auch im Schlußsatze berücksichtigt werden!? – Ein Mann aus dem gemeinen Volke achtet nicht auf die Berührung eines anderen. –
4Dies sollte doch auch im Anfangssatze gelten!? – Wenn er sie durch einen Umweg überraschen kann. –
5Im Schlußsatze ebenfalls!? – Wenn er ihnen ausdrücklich sagt, daß sie vorangehen mögen, er komme nach, so verlassen sie sich darauf.
6BEIM HEILIGEN IST ES STRENGER ALS BEI DER HEBE: MAN DARF FÜR HEBE GEFÄSSE IN ANDEREN GEFÄSSEN UNTERTAUCHEN, NICHT ABER FÜR HEILIGES. AUSSENSEITE, INNENSEITE UND GRIFF GELTEN FÜR HEBE [ALS VON EINANDER GETRENNT] NICHT ABER FÜR HEILIGES.
7WER DURCH AUFTRETEN [UNREINES] TRÄGT, DARF AUCH HEBE TRAGEN, NICHT ABER HEILIGES. DIE KLEIDER DERER, DIE HEBE ESSEN, GELTEN ALS [UNREIN DURCH] AUFTRETEN FÜR DIEJENIGEN, DIE HEILIGES ESSEN.
8DAS VERFAHREN BEIM [REINIGEN EINES GEWANDES FÜR] HEILIGES GLEICHT NICHT DEM VERFAHREN FÜR HEBE: FÜR HEILIGES LÖSE MAN ZUERST [DEN KNOTEN], TROCKNE ES, TAUCHE ES UNTER, UND SCHLINGE ERST DANN DEN KNOTEN WIEDER, FÜR HEBE DARF MAN ZUERST DEN KNOTEN SCHLINGEN UND ES NACHHER UNTERTAUCHEN
9. GEFÄSSE, DIE IN REINHEIT HERGESTELLT WORDEN SIND, BEDÜRFEN FÜR HEILIGES DES UNTERTAUCHENS, NICHT ABER FÜR HEBE. DAS GEFÄSS VERBINDET BEI HEILIGEM, NICHT ABER BEI HEBE.
10DAS HEILIGE IST NOCH BEI DER VIERTEN [BERÜHRUNG] UNTAUGLICH, DIE HEBE NUR BEI DER DRITTEN. FÜR DIE HEBE IST, WENN DIE EINE HAND UNREIN WIRD, DIE ANDERE REIN, FÜR HEILIGES ABER MUSS MAN BEIDE UNTERTAUCHEN, DENN FÜR HEILIGES MACHT EINE HAND DIE ANDERE UNREIN, NICHT ABER FÜR HEBE. MAN DARF MIT [RITUELL] UNGEREINIGTEN HÄNDEN UNBEFEUCHTETE HEBE ESSEN, NICHT ABER HEILIGES.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.