Chullin — Blatt 105a
1wollte man sagen, nach der Schule Šammajs reinigen und nicht ausspülen, und nach der Schule Hillels ausspülen und nicht reinigen, so lehrte ja demnach R. Zera, der sagte, die Mundreinigung müsse mit Brot erfolgen, nach der Schule Šammajs!? –
2Vielmehr, nach der Schule Šammajs reinigen und nicht ausspülen, und nach der Schule Hillels auch ausspülen. – Demnach gehört dies ja zu den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillels, somit sollte er es doch unter den Erleichterungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillels lehren!? –
3Vielmehr, nach der Schule Šammajs reinigen, und ebenso auch ausspülen, und nach der Schule Hillels ausspülen, und ebenso auch reinigen; eine lehrt eines, die andere lehrt anderes, und sie streiten nicht.
4Der Text. R. Zera sagte: Die Mundreinigung muß nur mit Brot erfolgen. Nur mit Weizen[brot], nicht aber mit Gersten[brot].
5Und auch beim Weizenbrot gilt dies nur von kaltem, warmes aber bleibt kleben. Ferner gilt dies nur von weichem, nicht aber von hartem. Die Halakha ist: das Reinigen kann mit allem erfolgen, nur nicht mit Mehl, Datteln und Kräutern.
6R. Asi fragte R. Joḥanan: Wie lange muß man zwischen Fleisch und Käse warten? Dieser erwiderte: Überhaupt nicht. – Dem ist ja aber nicht so, R. Ḥisda sagte ja, wenn man Fleisch gegessen hat, dürfe man keinen Käse essen, wenn Käse, dürfe man Fleisch essen!? – Vielmehr, [er fragte,] wie lange man zwischen Käse und Fleisch warten müsse, und dieser erwiderte, überhaupt nicht.
7Der Text. R. Ḥisda sagte: Hat man Fleisch gegessen, so darf man keinen Käse essen, wenn Käse, so darf man Fleisch essen. R. Aḥa b. Joseph fragte R. Ḥisda: Wie verhält es sich mit dem Fleische zwischen den Zähnen?
8Da las er ihm vor: Noch war das Fleisch zwischen ihren Zähnen.
9Mar U͑qaba sagte: In dieser Hinsicht bin ich meinem Vater gegenüber aus Wein entstandener Essig. Wenn mein Vater heute Fleisch aß, aß er Käse erst zur selben Stunde des folgenden Tages, ich aber esse keinen bei derselben Mahlzeit, wohl aber esse ich ihn bei der folgenden Mahlzeit.
10Šemuél sagte: In dieser Hinsicht bin ich meinem Vater gegenüber aus Wein entstandener Essig. Mein Vater besichtigte seine Güter zweimal täglich, ich aber besichtigte sie nur einmal täglich. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte: Wer seine Güter täglich besichtigt, findet einen Stater.
11Abajje besichtigte seine Güter täglich. Eines Tages traf er seinen Pächter ein Bündel Holz tragen; da sprach er zu ihm: Wohin damit? Dieser erwiderte: Zum Meister. Jener entgegnete: Die Weisen sind dir bereits zuvorgekommen.
12R. Asi besichtigte seine Güter täglich, und er sprach: Wo sind all die Stater des Meister Šemuél? Eines Tages bemerkte er einen Kanalriß an seinem Grundstücke; da wickelte er sein Gewand zusammen, steckte es hinein und schlug Lärm. Da kamen Leute und verstopften ihn. [Hierauf sprach er:] Ich habe nun all die Stater des Meister Šemuél gefunden.
13R. Idi b. Abin sagte im Namen des R. Jiçḥaq b. Ašjan: Das Waschen vorher ist Gebot, das Waschen nachher ist Pflicht.
14Man wandte ein: Das Waschen vorher und nachher ist Pflicht, das in der Mitte ist freigestellt!? – Im Vergleich zum Freigestellten heißt das Gebot Pflicht.
15Der Text. Das Waschen vorher und nachher ist Pflicht, das in der Mitte ist freigestellt. Das Waschen vorher darf erfolgen sowohl in ein Gefäß hinein als auch auf die Erde, das Waschen nachher nur in ein Gefäß hinein. Manche sagen, es dürfe nicht auf die Erde erfolgen. –
16Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei Holzspänen.
17Das Waschen vorher darf sowohl mit warmem als auch mit kaltem [Wasser] erfolgen, das nachher nur mit kaltem, weil das warme die Hände schmeidigt und den Schmutz nicht entfernt. «Das Waschen vorher darf sowohl mit warmem als auch mit kaltem [Wasser] erfolgen.» R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Jannajs: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn die Hände
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.