Chullin — Blatt 110b
1das entliehene Gewand sei dreißig Tage von den Çiçith frei.
2Währenddessen führte man einen Mann vor, der Vater und Mutter nicht ehrte, und man band ihn fest.
3Da sprach er: Laßt ihn, es wird gelehrt, ein Gebot, wofür die Belohnung sich daneben befindet, sei der Gerichtsbarkeit hienieden nicht unterworfen. Hierauf sprach dieser zu ihm: Ich sehe, daß du sehr scharfsinnig bist. Jener erwiderte: Komme erst nach der Ortschaft R. Jehudas, und ich zeige dir meinen Scharfsinn.
4Abajje sprach zu R. Saphra: Wenn du da hinkommst, frage sie nach ihrer Ansicht hinsichtlich der Leber. Als er da hinkam, traf er R. Zeriqa, und dieser sprach zu ihm: Ich kochte sie für R. Ami und er aß sie.
5Nachdem er zu jenem zurückgekommen war, sprach jener zu ihm: Mir ist es nicht fraglich, ob sie selbst verboten sei, mir ist es nur fraglich, ob sie an der es verboten mache. –
6Von dieser selbst ist es dir wohl deshalb nicht fraglich, weil wir gelernt haben, sie werde nicht verboten, ebenso sollte es dir auch vom anderen nicht fraglich sein, denn wir haben gelernt, die Leber mache anderes verboten und werde durch anderes nicht verboten, weil sie ausscheidet und nicht einsaugt!? – Vielleicht gilt dies nur von einer verbotenen Leber,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.