Chullin — Blatt 23a

1Der Schriftvers ist deshalb nötig, um zur Bestialität und zur Anbetung verwandte auszuschließen.

2Es heißt: Eine Verderbtheit ist an ihnen, ein Gebrechen haftet ihnen an, und in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, überall, wo es Verderben heißt, seien Unzucht und Götzendienst zu verstehen. Unzucht, denn es heißt: denn alles Fleisch hatte seinen Wandel verderbt auf Erden;

3Götzendienst, denn es heißt: daß ihr nicht verderbt handelt und euch ein Schnitzbild verfertigt. Man könnte nun glauben, was durch Gebrechen untauglich wird, werde auch durch Unzucht und Götzendienst untauglich, und was durch Gebrechen nicht untauglich wird, werde auch durch Unzucht und Götzendienst nicht untauglich, das Geflügel aber, das durch Gebrechen nicht untauglich wird, denn der Meister sagte, Gebrechenlosigkeit und Männlichkeit sei nur beim Vieh erforderlich, nicht aber sei Gebrechenlosigkeit und Männlichkeit beim Geflügel erforderlich, werde auch durch Unzucht und Götzendienst nicht untauglich, so lehrt er uns.

4R. Zera fragte: Wie ist es, wenn jemand gesagt hat, er gelobe einen Widder oder ein Lamm als Brandopfer, und ein Halberwachsenes gebracht hat.

5Nach R. Joḥanan, welcher sagt, es gelte als besondere Art, ist es nicht fraglich. Wir haben nämlich gelernt: Hat man es dargebracht, so bringe man dazu das Gußopfer eines Widders und man entledigt sich damit nicht seiner Opferpflicht.

6Hierzu sagte R. Joḥanan, [die Worte:] oder für einen Widder, schließen das Halberwachsene ein.

7Fraglich ist es nur nach Bar Pada,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.