Chullin — Blatt 50b

1Folgendes sagte R. Naḥman: wenn an einer Stelle, wo er sich anschließt, so ist es tauglich, selbst wenn er ganz fort ist, jedoch soviel vorhanden ist, daß er zusammenhält. — Wieviel ist dies: Abajje erwiderte: Eine Fingerbreite bei einem Rinde.

2DER INNERE PANSEN. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Nathan b. Šila, der Oberschlächter von Sepphoris, bekundete vor Rabbi im Namen R. Nathans, daß unter ‘innerer Pansen’ das Sanjadibe zu verstehen sei. Ebenso erklärte R. Jehošua͑ b. Qorḥa, das Sanjadibe. R. Jišma͑él erklärte: Der Magenmund.

3R. Asi erklärte im Namen R. Joḥanans: Die schmale Stelle am Pansen, ich weiß aber nicht, welche dies ist. R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach: Der Pansen ist also in die Grube gefallen. R. Aḥa b. R. A͑va erwiderte: R. Asi meint die Stelle unterhalb der Verschmälerung.

4R. Ja͑qob b. Naḥmani erklärte im Namen Šemuéls: Die Stelle, wo keine Borsten sind. R. Abina erklärte im Namen Genibas im Namen Rabhs: Eine Handbreite von der Speiseröhre nahe dem Pansen ist der innere Pansen.

5Im Westen erklärten sie im Namen des R. Jose b. Ḥanina: Der ganze Pansen heißt innerer Pansen, und unter ‘äußerer Pansen’ ist das Fleisch zu verstehen, das den größeren Teil des Pansens bedeckt. Rabba b. R. Hona erklärte: Die Öffnungsstelle. — Welche heißt Öffnungsstelle? R. Ivja erwiderte: Wo die Schlächter [das Tier] öffnen.

6In Nehardea͑͑ verfuhren sie nach Rabba b. R. Hona. R. Aši sprach zu Amemar: Wie ist es mit allen übrigen Erklärungen? Dieser erwiderte: Sie decken sich alle mit der des Rabba b. R. Hona. —

7Und die des R. Asi im Namen R. Joḥanans? Dieser erwiderte: R. Aḥa b. A͑va hat sie bereits erklärt. — Und die des R. Abina und die der [Lehrer] im Westen? Dieser erwiderte: Diese streiten entschieden dagegen.

8R. JEHUDA SAGT, BEI EINEM GROSSEN &C. R. Rinjamin b. Jepheth sagte im Namen R. Elea͑zars: Unter großes ist nicht ein wirklich großes und unter kleines ist nicht ein wirklich kleines [Vieh] zu verstehen, vielmehr beziehen sich [die Worte:] bei einem Großen eine Handbreite, auf eines, bei dem ein Riß von einer Handbreite nicht den größeren Teil ausmacht, und [die Worte:] bei einem kleinen der größere Teil, auf eines, bei dem [ein Riß] über den größeren Teil keine Handbreite hat. —

9Wenn der größere Teil keine Handbreite hat, ist dies ja selbstverständlich!? — In dem Falle, wenn nur etwas zu einer Handbreite fehlt; man könnte glauben, so lange eine Handbreite nicht durchgerissen ist, sei es nicht totverletzt, so lehrt er uns.

10Geniba sagte im Namen R. Asis: Ist ein Stück wie ein Sela͑ herausgetrennt, so ist es totverletzt, weil [das Loch], wenn es gedehnt wird, eine Handbreite erreicht. R. Ḥija b. Abba sagte: Mir wurde an der Fähre von Nehardea͑ von Geniba erklärt: wenn wie ein Sela͑, so ist es tauglich, wenn größer als ein Sela͑, so ist es totverletzt. — Was heißt größer als ein Sela͑? R. Joseph erwiderte: Wenn drei Dattelsteine mit Fleischresten schwer und ohne Fleischreste bequem hindurch können.

11DER BLÄTTERMAGEN ODER DER NETZMAGEN. Die Rabbanan lehrten: Wird in der Wandung des Netzmagens eine Nadel gefunden, so ist es, wenn an einer Seite, tauglich, und wenn an beiden Seiten, totverletzt. Findet sich da ein Partikelchen Blut,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.