Chullin — Blatt 64b

1dies schließt Küchlein ein, deren Augen noch nicht geöffnet sind. — Nur rabbanitisch, während der Schriftvers nur eine Anlehnung ist.

2Die Rabbanan lehrten: Mit Eiern Gekochtes ist erlaubt; angebrütete Eier esse der, der sich nicht ekelt; findet man darin einen Tropfen Blut, so entferne man das Blut und esse das übrige.

3R. Jirmeja sagte: Dies nur dann, wenn es sich am [Samen]knoten befindet. R. Dostaj, Vater des R. Apeṭoriqi, lehrte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es sich am Weißen befindet, wenn aber am Dotter, so ist auch das Ei verboten, weil die Zersetzung in das ganze gedrungen ist. R. Gebiha aus Be Kethil sprach zu R. Aši: Ein Jünger lehrte vor Abajje entgegengesetzt, und Abajje berichtigte es ihm so.

4Ḥizqija sagte: Woher, daß das Ei eines unreinen [Vogels] nach der Tora verboten ist? Es heißt: und die Straußtochter; und da der Strauß keine Tochter hat, so ist darunter das Ei des unreinen [Vogels] zu verstehen. — Vielleicht ist dies sein Name!? — Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt: grausam ward die Tochter meines Volkes, wie die Strauße in der Wüste. —

5Etwa nicht, es heißt ja: ich will Klage anstellen wie die Schakale und ein Trauern wie die Straußtöchter!? — Wie der Strauß über seine Kinder trauert. — Es heißt ja: es werden da Straußtöchter wohnen!? — Wie der Strauß mit seinen Kindern wohnt. —

6Es heißt ja: preisen soll mich das Wild der Steppe, Schakale und Straußtöchter, und wenn du sagen wolltest, darunter sei ein Ei zu verstehen, so kann ja ein Ei kein Loblied anstimmen!? — Vielmehr, er heißt Strauß und er heißt Straußtochter,

7hierbei aber ist es anders, da der Schreiber

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.