Chullin — Blatt 75b
1so benötigt sie der Schlachtung und unterliegt [dem Gesetze] von Bug, Kinnbacken und Magen; ist sie verendet, so ist sienicht durch Tragen verunreinigend.
2Rabba sprach zu ihm: Sie benötigt der Schlachtung, nach R. Meír, und verendet ist sie durch Tragen nicht verunreinigend, nach den Rabbanan!?
3Nach deiner Auffassung ist ja auch gegen folgende Lehre R. Ḥijas einzuwenden: Wenn man ein Totverletztes schlachtet und darin eine lebende Neunmonatgeburt findet, so benötigt sie des Schlachtens und unterliegt [dem Gesetze] von Bug, Kinnbacken und Magen; ist sie verendet, so ist sie nicht durch Tragen verunreinigend. Sie benötigt des Schlachtens, nach R. Meír, und verendet ist sie durch Tragen nicht verunreinigend, nach den Rabbanan!?
4Dies ist kein Einwand, denn R. Ḥija spricht von dem Falle, wenn man sie tot findet; nach dir aber ist dies ja ein Einwand!?
5Dieser erwiderte: Auch nach mir ist dies kein Einwand, denn der Allbarmherzige hat sie durch vier Halsorgane tauglich gemacht.
6Als R. Zera hinaufkam, traf er R. Asi sitzen und diese Lehre vortragen; da sprach er zu ihm: Richtig, ebenso sagte auch R. Joḥanan. – Demnach streitet R. Šimo͑n b. Laqiš dagegen?
7Er wartete etwas und schwieg. Manche sagen, er trank gerade und schwieg daher.
8R. ŠIMO͑N ŠEZORI SAGT, SELBST &C. Das ist ja dasselbe, was der erste Autor sagt!? R. Kahana erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn sie die Klauen auf die Erde gesetzt hat.
9R. Mešaršeja sagte: Nach demjenigen, welcher sagt, man berücksichtige den Samen des Vaters, gibt es, wenn eine Schlitzgeburt ein normales Vieh besprungen hat, für die Geburt kein Mittel mehr.
10Abajje sagte: Alle stimmen überein, daß eine Einhufer-Schlitzgeburt erlaubt sei, denn alles Auffallende behalten die Leute. Manche lesen: Abajje sagte: Alle stimmen überein, daß ein von einer Einhufer-Schlitzgeburt geworfener Einhufer erlaubt sei, denn das zwiefach Auffallende behalten die Leute.
11Zee͑ri sagte im Namen R. Ḥaninas: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n Šezori. Ebenso erlaubte R. Šimo͑n Šezori die Geburt und die Geburt der Geburt bis an das Ende aller Generationen. R. Joḥanan sagte: Sie selbst ist erlaubt, ihre Geburt aber ist verboten.
12Ada b. Ḥabo hatte eine Schlitzgeburt, die von einem Bären angefallen worden war, und als er zu R. Aši kam, sprach er zu ihm: Geh und schlachte sie. Jener entgegnete: Zee͑ri sagte ja im Namen R. Ḥaninas, die Halakha sei wie R. Šimo͑n Šezori, und R. Šimo͑n Šezori erlaube sogar die Geburt und die Geburt der Geburt bis an das Ende aller Generationen; und auch R. Joḥanan sagte es nur von ihrer Geburt, nicht aber von ihr selbst!?
13Dieser erwiderte: R. Joḥanan sagte es nach der Ansicht des R. Šimo͑n Šezori.
14Rabin b. Ḥanina sagte ja aber im Namen U͑las im Namen R. Ḥaninas, die Halakha sei wie R. Šimo͑n Šezori, und auch überall, wo Šimo͑n Šezori etwas in unserer Mišna lehrt, sei die Halakha wie er!?
15Dieser erwiderte: Ich halte mich an das, was R. Jonathan gesagt hat, daß nämlich die Halakha wie R. Šimo͑n Šezori sei bei der Lehre vom gefährlich [Kranken] und bei der von der Zehnthebe von Demaj.
16Vom gefährlich [Kranken], denn wir haben gelernt: Früher sagten sie, wenn jemand, der zum Hinrichteplatz geführt wird, sagt, daß man seiner Frau einen Scheidebrief schreibe, so schreibe und gebe man ihn ihr; später sagten sie es auch von einem zur See oder mit einer Karawane Ausreisenden. R. Šimo͑n Šezori sagt dies auch von einem gefährlich [Kranken].
17Von der Zehnthebe von Demaj, denn wir haben gelernt: Ist die Zehnthebe von Demaj zurück unter dieses gekommen, so darf man, wie R. Šimo͑n Šezori sagt, ihn auch wochentags fragen und auf seine Versicherung hin essen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.