Joma — Blatt 24b
1(von) innerhalb des Vorhanges, und ihr sollt Dienst tun; innerhalb des Vorhanges muß es ein Dienst des Gebens und kein Dienst der Fortnahme sein, außerhalb aber auch ein Dienst der Fortnahme. –
2Demnach ist ja auch hinsichtlich [der Auslegung], es müsse ein abschließender Dienst sein, zu folgern: nur innerhalb des Vorhanges muß es ein abschließender Dienst sein, nicht aber ein Dienst, dem ein anderer noch folgt, außerhalb aber auch ein Dienst, dem ein anderer noch folgt!? –
3Und ihr sollt Dienst tun, die Schrift hat sie wieder vereinigt.
4Raba fragte: Ist der Dienst der Fortnahme innerhalb des Tempels mit dem inneren oder mit dem äußeren Dienste zu vergleichen?
5Später beantwortete er es: Und von innerhalb. –
6Demnach müßte ein Gemeiner schuldig sein, wenn er [die Schaubrote] auf dem Tische ordnet!? – Dem folgt noch das Ordnen der Schalen [Weihrauch]. –
7Er müßte somit schuldig sein, wenn er die Schalen [Weihrauch] ordnet!? – Dem folgt noch die Fortnahme [der Schaubrote] und das Aufräuchern [des Weihrauchs], – Ein Gemeiner müßte also schuldig sein, wenn er die Leuchte zusammensetzt!? – Dem folgt noch das Hineintun des Dochtes. – Er müßte somit schuldig sein, wenn er den Docht hineintut!? – Dem folgt noch das Hineingießen des Öls. – Er müßte somit schuldig sein, wenn er das Öl hineingießt!? – Dem folgt noch das Anstecken. –
8Er müßte somit schuldig sein, wenn er sie ansteckt!? – Das Anstecken ist keine Dienstverrichtung. –
9Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Die Söhne Ahrons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun Und Holzscheite über dem Feuer aufschichten; dies lehrt, daß das Anzünden der Späne nur durch einen tauglichen Priester und mit einem Dienstgeräte erfolgen müsse!? – Das Anzünden der Späne ist eine Dienstverrichtung, das Anstecken [der Leuchte] ist keine Dienstverrichtung. –
10Demnach müßte ein Gemeiner schuldig sein, wenn er den Holzstoß herrichtet!? – Dem folgt noch das Auflegen der zwei Holzscheite. – Er müßte also schuldig sein, wenn er die zwei Holzscheite auflegt!? – Dem folgt noch das Auflegen der Opferstücke. –
11R. Asi sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, ein Gemeiner, der die zwei Holzscheite auflegt, sei schuldig!? – Darin streiten sie eben; einer ist der Ansicht, dies sei eine abschließende Dienstverrichtung, und einer ist der Ansicht, dies sei keine abschließende Dienstverrichtung.
12Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Levi. Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Folgende sind die Dienst Verrichtungen, derentwegen ein Gemeiner sich des Todes schuldig macht: das Sprengen des Blutes, ob innerhalb [des Tempels] oder innerhalb des Allerinnersten, das Besprengen beim Geflügel-Sündopfer, das Auspressen [des Blutes], das Aufräuchern des Geflügel-Brandopfers und das Gießen der drei Log Wasser oder Wein.
13Übereinstimmend mit Levi wird gelehrt: Folgende sind die Dienstverrichtungen, derentwegen ein Gemeiner sich des Todes schuldig macht: das Abheben der Asche, die sieben Sprengungen innerhalb des [Allerheiligsten], [die Besprengung] des Aussätzigen und das Auflegen [eines Opferstückes] auf den Altar, ob ein brauchbares oder ein unbrauchbares.
14Wozu wurde gelost? – Wozu gelost wurde, wie wir erklärt haben!? – Vielmehr wozu wurde gelost und abermals gelost?
15R. Joḥanan erwiderte: Um den ganzen Tempelhof vorübertummeln zu lassen, denn es heißt: zusammen pflegen wir unsere Gemeinschaft, zum Hause Gottes gehen wir im Getümmel. –
16In welchen [Kleidern] wurde gelost? – R. Naḥman sagt, in profanen Kleidern; R. Šešeth sagt, in heiligen Kleidern.
17R. Naḥman sagt, in profanen Kleidern, denn wenn man sagen wollte, in heiligen Kleidern, so könnten ja die Kräftigen gewaltsam den Dienst verrichten. R. Šešeth sagt, in heiligen Kleidern, denn wenn man sagen wollte, in profanen Kleidern, so könnten manche aus Liebe [zum Dienste vergessentlich in diesen] den Dienst verrichten.
18R. Naḥman sprach: Dies entnehme ich aus dem, was wir gelernt haben: Man übergab sie den Tempeldienern, und diese zogen ihnen die Kleider aus und ließen ihnen nur die Beinkleider.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.