Joma — Blatt 61b
1Wenn er das Schuldopfer eines Aussätzigen auf einen anderen Namen geschlachtet hat, so gelangen wir zum Streite zwischen R. Meír und R. Elea͑zar und R. Šimo͑n; nach R. Meír, welcher sagt, er müsse anderes holen und von vorne beginnen, muß er auch hierbei ein anderes [Opfer] holen und schlachten,
2und nach R. Elea͑zar und R. Šimo͑n, welche sagen, er beginne da, wo er unterbrochen hat, gibt es hierbei für ihn kein Mittel.
3R. Ḥisda Wandte ein: Es heißt ja: es!? – Dies ist ein Einwand.
4Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Wenn er das Schuldopfer eines Aussätzigen auf einen anderen Namen geschlachtet, oder vom Blute nicht auf die Daumen gesprengt hat, so kommt es auf den Altar und benötigt des Gußopfers, jedoch ist ein anderes Schuldopfer erforderlich, um [den Aussätzigen] tauglich zu machen. – Und R. Ḥisda!? – Er kann dir erwidern: es ist zwar erforderlich jedoch gibt es dafür kein Mittel. –
5Sollte denn der Autor gelehrt haben, es sei erforderlich, wo es für ihn kein Mittel gibt!? – Allerdings. Es wird auch gelehrt: Der kahle Naziräer benötigt, wie die Schule Šammajs sagt, des Haarschneidens, und, wie die Schule Hillels sagt, nicht des Haarschneidens. Hierzu sagte R. Abina: Wenn die Schule Šammajs sagt, er benötige, [so heißt dies], es gebe für ihn kein Mittel.
6Er streitet somit gegen R. Pedath, denn R. Pedath sagte: Die Schule Šammajs und R. Elie͑zer lehrten das gleiche. Die Schule Šammajs lehrte das, was wir eben gesagt haben, und R. Elie͑zer lehrte folgendes: Hat er keinen Daumen und keinen großen Zeh, so kann er niemals rein werden. R. Elie͑zer sagt, man tue es ihm auf die betreffende Stelle, und der Pflicht ist Genüge getan; R. Šimo͑n sagt, hat er es auf die linken getan, so hat er seiner Pflicht genügt.
7Die Rabbanan lehrten: Der Priester nehme vom Blute des Schuldopfers; man könnte glauben, mit einem Gefäße, so heißt es: und er tue. wie das Hinauftun mit dem Selbst des Priesters geschieht, ebenso das Nehmen mit dem Selbst des Priesters.
8Man könnte glauben, ebenso auch bei [den Sprengungen] des Altars, so heißt es : denn gleich dem Sündopfer ist auch das Schuldopfer &c., wie beim Sündopfer ein Gefäß erforderlich ist, ebenso ist beim Schuldopfer ein Gefäß erforderlich. Es ergibt sich dir also, daß das Blut vom Schuldopfer des Aussätzigen zwei Priester auf nehmen, einer mit der Hand und einer mit einem Gefäße; der es mit einem Gefäße aufnimmt, begibt sich zum Altar, und der es mit der Hand auf nimmt, begibt sich zum Aussätzigen.
9Dort haben wir gelernt: Diese allemachen die Kleider unrein und sind im Aschenraumezu verbrennen – so R. Elea͑zar und R. Šimo͑n. Die Weisen sagen, nur die letzten machen die Kleider unrein und sind im Aschenraume zu verbrennen, weil mit diesen die Sühne beendet wurde.
10Raba fragte R. Naḥman: Wieviel Böcke schicke er fort? Dieser erwiderte: Soll er etwa eine Herde fortschicken!? Jener entgegnete:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.