Joma — Blatt 78b
1mit Korksandalen ausgehen dürfe. Da stand R. Jiçḥaq b. Naḥmani (auf seine Füße) auf und sprach: Ich sah R. Jehošua͑ b.Levi am Versöhnungstage mit Korksandalen ausgehen, und als ich ihn fragte, wie es an einem [anderen] Gemeindefasttage sei, erwiderte er mir, es gebe hierbei keinen Unterschied. Rabba b.Bar Ḥana erzählte: Ich sah R. Elea͑zar aus Ninve an einem Gemeindefasttage mit Korksandalen ausgehen, und als ich ihn fragte, wie es am Versöhnungstage sei, erwiderte er mir, es gebe hierbei keinen Unterschied. R. Jehuda pflegte mit Binsensandalen auszugehen: Abajje pflegte mit Staudensandalen auszugehen; Raba pflegte mit Riedsandalen auszugehen. Rabba b.R. Hona pflegte Tücher um die Füße zu wickeln und auszugehen.
2Rami b.Ḥama wandte ein: Der Beinlose darf [am Šabbath] mit seiner Stelze ausgehen – so R. Meír; R. Jose verbietet dies. Hierzu wird gelehrt, sie stimmen überein, daß er damit nicht am Versöhnungstage ausgehen dürfe!? Abajje erwiderte: Da in dem Falle, wenn sie eine Lappenpolsterung hat, und zwar ist es wegen der Behaglichkeit [verboten].
3Raba sprach zu ihm: Macht die Fütterung sie denn, wenn sie kein Gerät ist, zum Geräte!? Und ist denn ferner die Behaglichkeit, wenn sie nicht durch [Tragen von] Schuhen erfolgt, am Versöhnungstage verboten, Rabba b.R. Hona pflegte ja Tücher um die Füße zu wickeln und auszugehen!? Und wenn er ferner im Schlußsatze lehrt, daß, wenn [die Stelze] eine Lappenpolsterung hat, sie verunreinigungsfähig sei, so gilt ja der Anfangssatz von dem Falle, wenn sie keine Lappenpolsterung hat!?
4Vielmehr, erklärte Raba, sind alle der Ansicht, sie gelte als Schuh, nur besteht ihr Streit beim Šabbathgesetze in folgendem: einer ist der Ansicht, man berücksichtige, sie könnte abgleiten und er veranlaßt werden, [am Šabbath] vier Ellen zu tragen, und einer ist der Ansicht, man berücksichtige dies nicht.
5Die Rabbanan lehrten: Kindern ist alles erlaubt, ausgenommen das Anziehen von Sandalen. – Das Anziehen von Sandalen unterscheidet sich wohl dadurch, weil Erwachsene dazu aufgefordert werden könnten, und auch bei allen anderen können ja Erwachsene dazu aufgefordert werden!? – Baden und Salben können am Tage vorher erfolgen. –
6Auch das [Anziehen der] Sandalen kann ja am Tage vorher erfolgen!? – [Das Anziehen der] Sandalen kann am Tage vorher nicht erfolgen, denn Šemuél sagte, wer den Geschmack des Todes kosten will, schlafe in Schuhen. –
7Er lehrt ja aber, daß es ihnen von vornherein erlaubt sei!? – Vielmehr, bei dem, was nicht zu ihrer Pflege gehört, haben die Rabbanan Verbot angeordnet, bei dem aber, was zu ihrer Pflege gehört, haben die Rabbanan kein Verbot angeordnet. Abajje sagte nämlich: Mutter sagte mir, zur Pflege eines Kindes gehören warmes Wasser und Öl, ist es etwas älter, so gehöre dazu Quark mit Ei, ist es noch älter, so gehöre dazu das Zerbrechen von Gefäßen. So pflegte Rabba für seine Kinder beschädigte Tongefäße zu kaufen, und diese pflegten sie zu zerbrechen.
8EIN KÖNIG UND EINE BRAUT DÜRFEN DAS GESICHT WASCHEN. Wessen Ansicht vertritt unsere Mišna? – Die des R. Ḥananja b.Teradjon, denn es wird gelehrt: Ein König und eine Braut dürfen das Gesicht nicht waschen; R. Ḥananja b. Teradjon sagt im Namen R. Elie͑zers, ein König und eine Braut dürfen das Gesicht waschen. Eine Wöchnerin darf keine Sandalen anziehen; R. Ḥananja b.Teradjon sagt im Namen R. Elie͑zers, eine Wöchnerin dürfe Sandalen anziehen. –
9Weshalb ein König? – Weil es heißt: den König in seiner Pracht sehen deine Augen. – Weshalb eine Braut? – Damit sie ihrem Manne nicht mißfällig sei. Rabh fragte R. Ḥija: Wie lange darf es die Braut? Dieser erwiderte: Wie gelehrt wird: Dreißig Tage verweigere man einer Braut nicht ihren Schmuck. –
10Eine Wöchnerin darf Sandalen anziehen, wegen der Erkältung.
11Šemuél sagte: Besteht Skorpionengefahr, so sind [Schuhe] erlaubt.
12WER DAS QUANTUM EINER GROSSEN DATTEL ISST. R. Papa fragte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.