Joma — Blatt 83a

1Die Frevler sind abtrünnig vom Mutterleibe an. Ihr entstammte Šabthaj der Getreidewucherer.

2EINEM KRANKEN GEBE MAN ZU ESSEN AUF VERORDNUNG VON SACHKUNDIGEN. R. Jannaj sagte: Wenn der Kranke sagt, er müsse [essen], und der Arzt sagt, er brauche es nicht, so höre man auf den Kranken, denn es heißt: das Herz kennt sein Leid. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, der Arzt wisse es besser, so lehrt er uns.

3Wenn der Arzt sagt, er müsse [essen], und der Kranke sagt, er brauche es nicht, so höre man auf den Arzt. – Weshalb? – Ein Stumpfsinn bemächtigt sich seiner. –

4Wir haben gelernt: Man gebe ihm zu essen auf Verordnung von Sachkundigen. Nur auf Verordnung von Sachkundigen, nicht aber auf sein Verlangen; nur auf Verordnung von Sachkundigen, nicht aber auf Verordnung eines Sachkundigen!? –

5Dies gilt von dem Falle, wenn er selbst sagt, er brauche es nicht. – Sollte man ihm auch auf Verordnung eines Sachkundigen [zu essen] geben!? – In dem Falle, wenn noch jemand anwesend ist, der sagt, er brauche es nicht. – «Man gebe ihm zu essen auf Verordnung von Sachkundigen.»

6Selbstverständlich, hierbei besteht ja ein Zweifel der Lebensgefahr, und bei einem Zweifel der Lebensgefahr ist ja erleichternd zu entscheiden!? – In dem Falle, wenn mit ihm noch andere zwei anwesend sind, die sagen, er brauche es nicht. Und obgleich R. Saphra gesagt hat, [die Regel], zwei wie hundert und hundert wie zwei, gelte nur bei Zeugen, während man sich bei der Schätzung nach der Anzahl der Ansichten richte,

7so bezieht sich dies nur auf Schätzungen in Geldsachen, während hierbei ein Zweifel der Lebensgefahr besteht. –

8Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, daß, wenn keine Sachkundigen anwesend sind, man ihm auf sein eigenes Verlangen zu essen gebe, so gilt ja der Anfangssatz von dem Falle, wenn er sagt, er brauche es!? – [Unsere Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Dies nur, wenn er sagt, er brauche es nicht, wenn er aber sagt, er brauche es, und da nicht zwei Sachkundige anwesend sind, sondern nur einer, der sagt, er brauche es nicht, so gebe man ihm auf sein eigenes Verlangen zu essen.

9Mar b. R. Aši sagte: Wenn er sagt, er müsse [essen], so höre man auf ihn, selbst wenn hundert anwesend sind, die sagen er brauche es nicht, denn es heißt: das Herz kennt sein Leid. –

10Wir haben gelernt: Sind keine Sachkundigen anwesend, so gebe man ihm zu essen auf sein eigenes Verlangen. Nur, wenn keine Sachkundigen anwesend sind, nicht aber wenn solche anwesend sind!? – Er meint es wie folgt: dies nur, wenn er sagt, er brauche es nicht, wenn er aber sagt, er brauche es, so gibt es keine Sachkundigenund man gehe ihm auf sein Verlangen zu essen, denn es heißt: das Herz kennt sein Leid.

11WENN JEMAND VON HEISSHUNGER BEFALLEN WIRD, SO GEBE MAN IHM ZU ESSEN, SELBST UNREINE DINGE, BIS SEINE AUGEN ERHELLEN. WENN EINEN EIN TOLLER HUND GEBISSEN HAT, SO DARF MAN IHM NICHT VON DESSEN LEBERKLAPPEN ZU ESSEN GEBEN; R. MATHJA B.HEREŠ ERLAUBT DIES.

12FERNER SAGTE R. MATHJA B.HEREŠ: WENN JEMAND HALSSCHMERZEN HAT, SO DARF MAN IHM AM ŠABBATH MEDIZIN IN DEN MUND EINFLÖSSEN, WEIL HIERBEI EIN ZWEIFEL DER LEBENSGEFAHR VORLIEGT, UND JEDER ZWEIFEL DER LEBENSGEFAHR VERDRÄNGT DEN ŠABBATH.

13WENN ÜBER EINEN EIN TRUMM ZUSAMMENSTÜRZT, UND ES ZWEIFELHAFT IST, OB ER SICH DA BEFINDET ODER NICHT, OB ER LEBENDIG IST ODER TOT, OB ES EIN NICHTJUDE IST ODER EIN JISRAÉLIT, SO LEGE MAN SEINETHALBEN DEN TRUMM FREI: FINDET MAN IHN LEBEND, SO TRAGE MAN IHN AB, WENN ABER TOT, SO LASSE MAN IHN LIEGEN.

14GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher weiß man, ob seine Augen erhellt sind? Sobald er zwischen gut und schlecht zu unterscheiden vermag. Abajje sagte: Durch den Geschmack.

15Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand von Heißhunger befallen wird, so gebe man ihm nach und nach das Leichtere zuerst: von Unverzehntetem und Aas gebe man ihm Aas zu essen; von Unverzehntetem und Siebentjahrsfrucht [gebe man ihm] Siebentjahrsfrucht;

16über Unverzehntetes und Hebe [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Man gebe ihm Unverzehntetes zu essen und keine Hebe; Ben Tema sagt, Hebe und kein Unverzehntetes. Rabba sagte: In einem Falle, wo es mit Profanem möglich ist, stimmen alle überein, daß man es brauchbar mache und ihm gebe,

17sie streiten nur über den Fall, wo es mit Profanem nicht möglich ist: einer ist der Ansicht, [das Verbot] des Unverzehnteten sei schwerer, und einer ist der Ansicht, das der Hebe sei schwerer. Einer ist der Ansicht, das des Unverzehnteten sei schwerer, weil Hebe wenigstens für einen Priester brauchbar ist; und einer ist der Ansicht, das der Hebe sei schwerer, weil man das Unverzehntete tauglich machen kann. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.