Joma — Blatt 8b
1indem die Zurückziehung von diesem zur Heiligung erfolgt und seine Brüder, die Priester, ihn berühren dürfen, und die Zurückziehung von jenem zur Reinigung erfolgt und seine Brüder, die Priester, ihn nicht berühren dürfen? Wohl entweder die des R. Meír oder die des R. Jose, denn nach R. Ḥanina, dem Priestervorsteher, gibt es ja auch diesen.
2R. Jose b.Ḥanina wandte ein: Allerdings am ersten [Tage], vielleicht ist er der dritte, am zweiten, vielleicht ist er der dritte, am dritten, vielleicht ist er der dritte, am fünften, vielleicht ist er der siebente, am sechsten, vielleicht ist er der siebente, am siebenten, vielleicht ist er der siebente,
3wozu ist aber die Besprengung am vierten nötig, dieser kann ja weder der dritte noch der siebente sein!? —
4Auch gegen deine Auffassung [ist ja einzuwenden:] kann denn die Besprengung an allen sieben [Tagen] stattfinden, wir wissen ja, daß die Besprengung des Feierns wegen verboten ist und den Šabbath nicht verdränge!? Du mußt also erklären, sieben [Tage] mit Ausnahme des Šabbaths, ebenso ist auch zu erklären, sieben mit Ausnahme des vierten.
5Raba sagte: Daher muß der Hochpriester zum Versöhnungstage, der nicht von unserer [Bestimmung], sondern von der Festsetzung des Neumondes abhängig ist, sich am dritten Tišri zurückziehen, einerlei auf welchen [Wochentag] er fällt, und der Priester, der die [rote] Kuh zu verbrennen hat, was von unserer Bestimmung abhängig ist, sich am Mittwoch zurückziehen, damit der vierte [Tag] auf den Šabbath falle.
6NACH DER BEAMTENKAMMER &C. Es wird gelehrt: R. Jehuda sprach: Sie war ja nicht die Beamtenkammer, sondern die Fürstenkammer!?
7Vielmehr, zuvor hieß sie Fürstenkammer, da aber die Priesterschaft [später] für Geld erkauft wurde und [die Hochpriester] alle zwölf Monate wechselten, wie die Staatsbeamten, die man alle zwölf Monate wechselt, nannte man sie Beamtenkammer.
8Dort haben wir gelernt: Die Weisen haben die Bäcker nur die Zehnthebe und die Teighebe zu entrichten verpflichtet.
9Allerdings die große Hebe nicht, denn es wird gelehrt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.