Keritot — Blatt 12b

1wollte man sagen, von einer alten, so pflichten sie ihm ja beim Talge und beim Eintreten in den Tempel deshalb bei, weil er, wenn er wollte, sagen könnte, er habe es vorsätzlich getan, und auch bei einer allen Verunreinigung könnte er ja, wenn er wollte, seine Worte rechtfertigen und sagen, er wäre bei der Unreinheit nicht verblieben, sondern habe ein Tauchbad genommen!?

2Rabina erwiderte: Tatsächlich von einer alten Verunreinigung, wenn aber die Zeugen zu ihm sagen, er habe Heiliges bei Unreinheit des Körpers gegessen, und er ihnen erwidert, er sei nicht unrein gewesen. Hierbei kann er seine Worte nicht rechtfertigen; er kann nicht sagen, er wäre bei der Unreinheit nicht verblieben, sondern habe ein Tauchbad genommen,

3denn auch, wenn er sagt, er habe ein Tauchbad genommen und gegessen, widerspricht er immerhin seiner ersten Behauptung hinsichtlich der Verunreinigung durch Berührung.

4R. Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda. R. Joseph sagte: Er sagte esnur, soweit es ihn selber betrifft.

5Reš Laqiš sagte: R. Meír pflichtet den Weisen bei, daß, wenn zwei zu ihm sagen, er habe eine vergebene Sklavin beschlafen, und er sagt, er habe keine beschlafen, er glaubhaft sei, denn wenn er wollte, könnte er zu ihnen sagen, er habe den Akt nicht vollendet.

6R. Šešeth sagte: R. Meír pflichtet den Weisen bei, daß, wenn zwei zu einem (unreinen) Naziräer sagen, er habe sich verunreinigt, und er sagt, er habe sich nicht verunreinigt, er frei sei, denn wenn er wollte, könnte er sagen, er habe sich sein Nazirat auflösen lassen.

7Abajjo sagte: R. Meír pflichtet den Weisen bei, daß, wenn zwei zu ihm sagen, er habe für jenen Zeugnis abzulegengewußt, und er sagt, er habe nicht gewußt, er frei sei, denn wenn er wollte, könnte er sagen, er habe sich den Vorfall nicht gemerkt.

8HAT ER BEI EINEM ENTFALLEN TALG GEGESSEN UND ABERMALS TALG GEGESSEN &C. R. Zera wandte ein: Wieso ist er nur ein Sündopfer schuldig, er hat ja zwei Oliven Talggegessen!?

9Abajje erwiderte ihm: Das Entfallen teilt sie, und hierbei ist es bei einem Entfallen erfolgt.

10Manche erheben den Einwand wie folgt: Nur bei einem Entfallen, wenn aber bei zweimaligem Entfallen, ist er zweimal schuldig. Weshalb denn, es handelt sich ja um das eine Verbot des Talges!? Abajje erwiderte: Das Entfallen teilt sie.

11HAT ER TALG, BLUT, VERWERFLICHES UND ÜBRIGGEBLIEBENES GEGESSEN, SO IST ER SCHULDIG &C.

12Selbstverständlich!? Reš Laqiš erwiderte im Namen des Bar Taíṭani: Wenn er sie aus zwei Schüsseln gegessen hat, und zwar nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die Schüsseln teilen.

13Man könnte glauben, R. Jehošua͑ sage es erleichterndund erschwerend, so lehrt er uns, daß er schuldig sei, wonach er dies nur erschwerend sagt und nicht erleichternd.

14Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: wenn von zwei Arten, frei. Selbstverständlich!? Reš Laqiš erwiderte im Namen des Bar Taíṭani: Wenn er sie aus zwei Schüsseln gegessen hat, und zwar nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die Schüsseln teilen.

15Man könnte glauben, R. Jehošua͑ sage es nur erschwerend und nicht erleichternd, so lehrt er uns, daß er bei zwei Arten frei sei.

16Unter zwei Arten ist nämlich zu verstehen, auch von einer Art, und er nennt es deshalb zwei Arten, weil er sie aus zwei Schüsseln gegessen hat. Er lehrt, daß er frei sei, somit sagt es R. Jehošua͑ sowohl erleichternd als auch erschwerend. –

17Wenn der Schlußsatz von einer Art aus zwei Schüsseln spricht, so spricht ja der Anfangsatz von einer Art aus einer Schüssel, und dies ist ja selbstverständlich!?

18Rabina erwiderte: Wenn er sich zwischen beiden bewußt geworden war, und zwar nach R. Gamliél, welcher sagt, es gebe kein Bewußtwerden für ein halbesQuantum.

19Es wird nämlich gelehrt: Wer zwei Buchstaben bei zweimaligem Entfallen geschriebenhat, einmal morgens und einmal abends, ist nach R. Gamliél schuldig und nach den Weisen frei.

20R. Gamliél ist der Ansicht, es gebe kein Bewußtwerden für ein halbes Quantum, und die Rabbanan sind der Ansicht, es gebe ein Bewußtwerden für ein halbes Quantum.

21WIE LANGE KANN, DER SIE GEGESSEN HAT, DABEI VERBRACHTHABEN? ALS WENN MAN GERÖSTETE ÄHRENISST – SO R. MEÍR. DIE WEISEN SAGEN, NUR WENN ER VOM ANFANG BIS ZUM ENDE DABEI SOLANGE VERBRACHT HAT, ALS MAN EIN PERAS ISST, SEI ER SCHULDIG.

22WER UNREINE SPEISEN GEGESSEN ODER UNREINE GETRANKE GETRUNKEN HAT, ODER WEREIN VIERTELLOG WEIN GETRUNKEN HAT, UND IN DAS HEILIGTUM GETRETEN ISTUND DA SOLANGE VERWEILT HAT, ALS MAN EIN PERAS ISST, IST SCHULDIG. R. ELEA͑ZAU SAGT, HAT ERDABEI UNTERBROCHEN ODER ETWAS WASSER HINEINGETAN, SEI ER FREI.

23GEMARA. Sie fragten: Sagt es R. Meír erschwerend oder sagt er es erleichternd? Sagt er es erschwerend, und er meint es wie folgt: als wenn man geröstete Ähren ißt, auch den ganzen Tag, obgleich es vom Anfang bis zum Ende länger dauert als man ein Peras ißt, denn da sein Essen sich hingezogen hat, ist er schuldig, und hierzu sagten die Rabbanan zu ihm, er sei schuldig, nur wenn er dabei solange verbracht hat, als man ein Peras ißt, wenn aber länger als man ein Peras ißt, sei er frei.

24Oder sagt er es erleichternd, und meint er es wie folgt: als wenn man geröstete Ähren ißt und dabei nicht unterbricht, hat er aber dabei unterbrochen, so ist er frei, auch wenn vom Anfang bis zum Ende innerhalb der Zeit, in der man ein Peras ißt, und hierzu sagten die Rabbanan zu ihm, da vom Anfang bis zum Ende innerhalb der Zeit, in der man ein Peras ißt, sei er schuldig. –

25Komm und höre: Die Weisen sagen, nur wenn er vom Anfang bis zum Ende dabei solange verbracht hat, als man ein Peras ißt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.