Ketubbot — Blatt 67a

1die hinter ihm die Armen zusammenrollten!? – Wenn du willst, sage ich: er tat dies zu seiner eigenen Ehrung, und wenn du willst, sage ich: nicht in dem Maße, wie er es sollte. Man pflegt nämlich zu sagen: Dem Kamele entsprechend die Last.

2Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. Çadoq sagte: Ich will [keinen] Trost sehen, wenn ich sie nicht in A͑kko Gerstenkörner unter den Pferdehufen sammeln gesehen habe. Ich las dann über sie folgenden Schriftvers: Wenn du nicht weißt, du der Weiber Schönste, so ziehe auf die Spuren der Schafe hinaus und weide deine Böcklein; lies nicht gdijothajikh [deine Böcklein], sondern gvijothajik [deinen Körper].

3R. Šamen b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Bringt sie ihm Gold [in die Ehe], so schätze man es, und es gilt seinen Wert. Man wandte ein: Gold gleicht Geräten. Doch wohl Silbergeräten, die abgebraucht werden!? – Nein, Goldgeräten, die nicht abgebraucht werden. – Demnach sollte es doch heißen: solchen Geräten!?

4Ferner wird ausdrücklich gelehrt: Gold gleicht Geräten, Golddenare gelten als [bares] Geld; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, in Orten, wo sie nicht in Scheidemünze gewechselt werden, schätze man sie, und sie gelten ihren Wert. Worauf bezieht sich R. Šimo͑n b. Gamliél: wenn auf den Schlußsatz, so wäre demnach der erste Autor der Ansicht, auch in Orten, wo sie nicht in Scheidemünze gewechselt werden, und da gehen sie ja nicht;

5doch wohl auf den Anfangsatz, und [die Lehre] ist wie folgt zu verstehen: Gold gleicht Geräten, und zwar Silbergeräten; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, es gleiche Golddenaren in Orten, da man sie nicht in Scheidemünze wechselt. –

6Nein, tatsächlich auf den Schlußsatz, und zwar in dem Falle, wenn sie im Notfalle gehen. Ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, da sie gehen, erfordern sie den Aufschlag, und einer ist der Ansicht, da sie nur im Notfalle gehen, erfordern sie den Aufschlag nicht.

7Wenn du aber willst, sage ich: das ganze nach R. Šimo͑n b. Gamliél, nur ist [die Lehre] lückenhaft und muß wie folgt lauten: Gold gleicht Geräten, Golddenare gelten als [bares] Geld. Dies nur in Orten, wo man sie in Scheidemünze wechselt, in Orten aber, wo man sie nicht in Scheidemünze wechselt, schätze man sie, und sie gelten ihren Wert – so R. Šimo͑n b. Gamliél. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte nämlich, wo man sie nicht in Scheidemünze wechselt, schätze man sie, und sie gelten ihren Wert. –

8Aber immerhin müßte es ja heißen: solchen Geräten!? – Ein Einwand. Wenn du aber willst, sage ich: diesgilt von Bruchgold. R. Aši erklärte: Von Goldstaub.

9R. Jannaj sagte: Parfümerien aus Antiochien gleichen [barem] Gelde. R. Šemuél b. Naḥmani sagte im Namen R. Joḥanans: Von arabischen Kamelen kann eine Frau ihr Heiratsgut einfordern.

10R. Papi sagte: Von Kleidern aus Be Mikhse kann eine Frau ihr Heiratsgut einfordern. Ferner sagte R. Papi: Von Säcken aus Rodja und Seilen aus Qimḥunja kann eine Frau ihr Heiratsgut einfordern. Raba sagte: Anfangs glaubte ich, eine Frau könne ihr Heiratsgut von Beuteln aus Maḥozaeinfordern, weil sie sich auf diese verläßt, als ich aber beobachtete, daß [die Frauen] diese beim Ausgehen mit sich nehmen und dafür, wenn es sich trifft, Grundbesitz kaufen, sagte ich: sie verlassen sich nur auf Grundbesitz.

11WENN JEMAND SEINE TOCHTER STILLSCHWEIGENDVERHEIRATET, SO GEBE ER IHR NICHT WENIGER ALS FÜNFZIG ZUZ. VEREINBARTE DER BRÄUTIGAM SIE NACKT ZU NEHMEN, SO KANN ER NICHT SAGEN, ER WERDE SIE EINKLEIDEN, ERST WENN ER SIE IN SEIN HAUS GENOMMEN HAT, VIELMEHR MUSS ER SIE NOCH IM HAUSE IHRES VATERS EINKLEIDEN. DESGLEICHEN GEBE MAN EINER WAISE, DIE VERHEIRATET WIRD, NICHT WENIGER ALS FÜNFZIG ZUZ; IST ABER GENÜGEND IN DER KASSE, SO STATTE MAN SIE IHREM STANDE ENTSPRECHEND AUS.

12GEMARA. Abajje sagte: Fünfzig Zuz Scheidemünze. – Woher dies? – Im Schlußsatze lehrt er, daß, wenn Geld in der Kasse ist, man sie ihrem Stande entsprechend ausstatte, und auf unsere Frage, welche Kasse gemeint sei, erwiderte Reḥaba, die Almosenkasse. Wieviel sollte man ihr denn geben, wenn darunter wirklich Zuzzu verstehen wären, wenn genügend in der Kasse ist!? Vielmehr sind fünfzig Zuz Scheidemünze zu verstehen.

13Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Waisenknabe und ein Waisenmädchen zu ernähren sind, so ernähre man zuerst das Mädchen, und erst damit den Knaben, denn ein Mann kann betteln gehen, nicht aber kann ein Weib betteln gehen. Wenn ein Waisenknabe und ein Waisenmädchen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.