Meïla — Blatt 20b

1GEMARA. Wer ist der Autor, welcher lehrt, daß bei allem, wobei der Vertreter sich überlegen muß, es zwei Handlungen sind?

2R. Ḥisda erwiderte: Es ist nicht R. A͑qiba, denn wir haben gelernt: Wer sich Kräuter abgelobt, dem sind Kürbisse erlaubt, nach R. A͑qiba aber verboten.

3Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, es sei R. A͑qiba, denn er sollte anfragen. Als die Jünger dies Raba vortrugen, sprach er zu ihnen: Naḥmani hat recht. –

4Wer ist der Autor, der gegen R. A͑qiba streitet? – Es ist R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: Wer sich Fleisch abgelobt, dem ist jede Fleischart verboten, auch sind ihm Kopf, Füße, Schlund, Leber, Herz und Geflügelfleisch verboten; erlaubt ist ihm nur das Fleisch von Fischen und Heuschrecken. R. Šimo͑n b. Gamliél erlaubt ihm Kopf, Füße, Schlund und Leber, Geflügel; Fische und Heuschrecken.

5Ebenso sagte R. Šimo͑n b. Gamliél, das Eingeweide sei kein Fleisch, und wer dieses ißt, sei kein Mensch. –

6Nach dem ersten Autor ist ihm Geflügelfleisch deshalb [verboten], weil manzu sagen pflegt: ich habe kein (Vieh)fleisch gefunden und Geflügelfleisch geholt, und ebenso pflegt man ja zu sagen: ich habe kein (Vieh)fleisch gefunden und Fische geholt!?

7R. Papa erwiderte: Dies gilt von einem Aderlaßtage, an dem man keine Fische ißt. –

8An einem solchen ißt man ja auch kein Geflügel, denn Šemuél sagte, wer sich zur Ader gelassen hat und Fleisch von einem Vogel ißt, dem fliegt das Herz fort, wie ein Vogel!? Ferner wird gelehrt, man lasse sich nicht zur Ader nach [dem Genusse von] Fischen, Geflügel und gesalzenem Fleische!?

9Vielmehr, erwiderte R.Papa, dies gilt von einem Tage, an dem einem die Augen schmerzen, an dem man keine Fische ißt.

10WENN ER ZU IHM GESAGT HAT, DASS ER IHNEN JE EIN STÜCK VORSETZE &C. Hieraus ist zu entnehmen, daß, wer über seinen Auftrag hinaus handelt, noch als Beauftragter gilt?

11R. Šešeth erwiderte: Wenn der Beauftragte gesagt hat: nimm ein Stück auf Wunsch [des Hausherrn] und ein Stück von mir aus.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.