Menachot — Blatt 92b
1nicht aber benötigen die Ziegenböcke wegen Götzendienstes des Stützens [durch Ahron], sondern durch die Ältesten!?
2R. Šešeth erwiderte: Glaubst du etwa, daß die erste Lehre eine korrekte ist, R. Šimo͑n sagt ja, das Stützen müsse durch den Eigentümer erfolgen!?
3Vielmehr ist sie wie folgt zu berichtigen: des Farren, der Farre benötigt des Stützens, nicht aber benötigen die Ziegenböcke wegen Götzendienstes des Stützens – so R. Jehuda; R. Šimo͑n sagt: des lebenden, der lebende [Sühnebock] benötigt des Stützens durch Ahron, nicht aber benötigen die Ziegenböcke wegen Götzendienstes des Stützens durch Ahron, sondern durch die Ältesten.
4R. Šimo͑n sprach nämlich zu R. Jehuda wie folgt: Die Ziegenböcke wegen Götzendienstes benötigen des Stützens, wenn du aber gehört haben solltest, sie benötigen des Stützens nicht, so hast du es von Ahrongehört, und die Ausschließung ist aus [den Worten] des lebendenzu entnehmen. –
5Wozu braucht sie R. Jehuda durch einen Schriftvers auszuschließen, Rabina sagte ja, es sei überliefert, daß [nur] zwei Gemeindeopferdes Stützens benötigen!? – Diesist nichts weiter als Studium. –
6Woher entnimmt R. Šimo͑n, daß die Ziegenböcke wegen Götzendienstes des Stützens benötigen? –
7Dies entnimmt er aus folgender Lehre:Er stütze seine Hand auf den Kopf des Ziegenbockes, dies schließt den Ziegenbock Naḥšonshinsichtlich des Stützens ein – so R. Jehuda; R. Šimo͑n sagt, dies schließe die Ziegenböcke wegen Götzendienstes hinsichtlich des Stützens ein. R. Šimo͑n sagte nämlich: Jedes Sündopfer, dessen Blut innerhalb gebrachtwird, benötige des Stützens. –
8Wozu ist diese Begründung nötig? – Dies ist nur ein Merkzeichen. –
9Vielleichtden innerhalb hergerichteten Ziegenbock!? – Gleich dem Ziegenbocke des Fürsten, der [die Übertretung] eines bestimmten Gebotes sühnt. –
10Wozu ist nach Rabina, welcher sagt, es sei überliefert, daß zwei Gemeindeopfer des Stützens benötigen, dieser Schriftvers nötig? –
11Sowohl die Halakha als auch der Schriftvers ist nötig.
12Wollte man es nur aus der Schrift entnehmen, so könnte man glauben, auch hinsichtlich der Heilsopfer der Gemeinde sei derselbe Einwand zu erheben
13wie im Abschnitte ‘AlleSpeisopfer’, wo R. Šimo͑n lehrt, drei Artenbenötigen dreier Gebote,
14somit wäre [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern, daß Heilsopfer der Gemeinde des Stützens benötigen: wenn das Heilsopfer eines einzelnen, das lebend des Schwingens nicht benötigt, lebend des Stützens benötigt&c. Daher ist die Halakha nötig.
15Und wenn nur von der Halakha, so würde man nicht gewußt haben, welche dieseseien, so lehrt er uns, daß sie dem Ziegenbocke des Fürsten gleichen, der [die Übertretung] eines bestimmten Gebotes sühnt.
16ALLE PRIVATOPFER BENÖTIGEN DES STÜTZENS, AUSGENOMMEN DAS ERSTGEBORENE, DAS ZEHNTE UND DAS PESAḤOPFER.
17Die Rabbanan lehrten:Sein Opfer, nicht aber das Erstgeborene. Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn das Heilsopfer, das nicht vom Mutterleibe aus heilig ist, des Stützens benötigt, um wieviel mehr benötigt das Erstgeborene, das vom Mutterleibe aus heilig ist, des Stützens; daher heißt es: sein Opfer, nicht aber das Erstgeborene.
18Sein Opfer, nicht aber das Zehnte. Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn das Heilsopfer, das das vorangehende und das folgende [Vieh] nicht heilig macht, des Stützens benötigt, um wieviel mehr benötigt das Zehnte, das das vorangehende und das folgendeheilig macht, des Stützens; daher heißt es: sein Opfer, nicht aber das Zehnte.Sein Opfer, nicht aber das Pesaḥopfer.
19Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn das Heilsopfer, hinsichtlich dessen keine Pflicht zur Darbringung besteht, des Stützens benötigt, um wieviel mehr benötigt das Pesaḥopfer, hinsichtlich dessen eine Pflicht zur Darbringung besteht, des Stützens; daher heißt es sein Opfer, nicht aber das Pesaḥopfer. –
20Dies ist ja zu widerlegen: wohl das Heilsopfer, weil es des Schwingens von Brust und Schenkel benötigt!? – Die Schriftverse sind nichts weiter als eine Anlehnung. –
21Wozu aber
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.