Nasir — Blatt 49b

1Zu irgend welchen, dies schließt Fremde aus; toten, dies schließt Verwandte aus; Seelen, dies schließt ein Viertel[log] Blut von zwei Totenaus. Dieses ist durch Bezeltung verunreinigend, denn es heißt: zu irgend welchen toten Seelen darf er nicht kommen.

2WEGEN FOLGENDER VERUNREINIGUNGEN MUSS DER NAZIR SICH SCHEREN: WEGEN [DER VERUNREINIGUNG AN] EINER LEICHE, AN EINER OLIVE VON EINER LEICHE, AN EINER OLIVE VERWESTES, AN EINEM LÖFFEL MODER, AM RÜCKGRAT, AM SCHÄDEL, AN EINEM GLIEDE VON EINER LEICHE ODER EINEM GLIEDE VON EINEM LEBENDEN, AN DEM GENÜGEND FLEISCHIST, AN EINEM HALBEN KAB GEBEINEUND EINEM HALBEN LOG BLUT,

3DURCH BERÜHRUNG, DURCH TRAGEN UND DURCH BEZELTUNG, UND AN EINEM GERSTEN-GROSSEN KNOCHEN DURCH BERÜHRUNG UND TRAGEN.

4WEGEN DIESER MUSS DER NAZIR SICH SCHEREN UND AM DRITTEN UND AM SIEBENTEN [TAGE] BESPRENGENLASSEN; DIE VORANGEHENDEN TAGE SIND HINFÄLLIG UND ERST NACHDEM ER SICH GEREINIGTUND SEINE OPFER DARGEBRACHT HAT, BEGINNT ER ZU ZÄHLEN.

5GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Nach dem Hinscheiden R. Meírs sprach R. Jehuda zu seinen Schülern : Die Schüler R. Meírs sollen hiernicht eintreten, denn diese sind streitsüchtig und kommen nicht, um das Gesetz zu lernen, sondern um mich mit Halakhot niederzukämpfen. Symmachos aber drängte sich vor und trat ein.

6Da spracher: R. Meír lehrte uns wie folgt: wegen folgender Verunreinigungen muß der Nazir sich scheren: wegen [der Verunreinigung an] einer Leiche und an einer Olive von einer Leiche. Da geriet R. Jehuda in Zorn und sprach zu ihnen: Habe ich euch etwa nicht gesagt, daß die Schüler R. Meírs hier nicht eintreten sollen, weil sie streitsüchtig sind!? Wenn er sich wegen einer Olive von einer Leiche scheren muß, um wieviel mehr wegen einer Leiche.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.