Nedarim — Blatt 53a
1WER SICH DATTELN ABGELOBT, DEM IST DER DATTELHONIG ERLAUBT, WER WINTERTRAUBEN, DEM IST DER WINTERTRAUBENESSIG ERLAUBT. R. JEHUDA B. BETHERA SAGT, BEI ALLEM, WAS DEN NAMEN DES URSPRUNGS FÜHRT, DEN ER SICH ABGELOBT, SEI IHM [AUCH] DAS VERBOTEN, WAS DARAUS HERVORGEHT; DIE WEISEN ERLAUBEN ES.
2GEMARA. Dieslehrt ja auch der erste Autor!? –
3Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: wenn die Sache selbst gegessen zu werden pflegt, und das, was daraus gewonnen wird, gegessen zu werden pflegt, beispielsweise Datteln und Dattelhonig, so ist, wenn man sich die Sache abgelobt, [auch] das verboten, was daraus gewonnen wird, und wenn man sich das abgelobt, was daraus gewonnen wird, [auch] die Sache selbst verboten,
4und wenn die Sache selbst nicht gegessen zu werden pflegt, und das, was daraus gewonnen wird, gegessen zu werdenpflegt, so ist, wenn man sie sich abgelobt, nur das verboten, was daraus gewonnen wird, denn dieser meinte nur das, was daraus gewonnen wird.
5WER SICH WEIN ABGELOBT, DEM IST DER APFELWEIN ERLAUBT; WER ÖL, DEM IST DAS SESAMÖL ERLAUBT; WER HONIG, DEM IST DER DATTELHONIG ERLAUBT;
6WER ESSIG, DEM IST DER WINTERTRAUBENESSIG ERLAUBT; WER LAUCH, DEM IST KOPFLAUCH ERLAUBT; WER KRAUT, DEM SIND FELDKRÄUTER ERLAUBT, WEIL DIES EIN BEINAMEIST.
7GEMARA. Es wird gelehrt: Wer sich Öl im Jisraéllande abgelobt, dem ist das Sesamöl erlaubt und das Olivenöl verboten, und wer in Babylonien, dem ist das Sesamöl verboten und das Olivenöl erlaubt; in Orten, wo beides gebraucht wird, ist beides verboten.
8Selbstverständlich!? – Nötig ist dies hinsichtlich des Falles, wenn die meisten eines gebrauchen; man könnte glauben, man richte sich nach der Mehrheit, so lehrt er uns, daß bei einem Verbote der Zweifel erschwerend zu entscheiden ist. –
9Wer sich Kraut während der gewöhnlichen Jahre des Septenniums abgelobt, dem sind Gartenkräuter verboten und Feldkräuter erlaubt; wer im Siebentjahre, dem sind Feldkräuter verboten und Gartenkräuter erlaubt. R. Abahu sagte im Namen des R. Ḥananjab. Gamliél:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.