Nedarim — Blatt 65b
1R. Abba wandte ein: Wenn [jemand sagt:] Qonam, daß ich die häßliche N. nicht heirate, und sie hübsch ist, die schwarze, und sie weiß ist, die kleine, und sie groß ist, so ist sie ihm erlaubt; nicht weil sie häßlich war und hübsch geworden, schwarz war und weiß geworden, klein war und groß gewordenist, sondern weil das Gelübde auf einem Irrtum beruht. Allerdings lehrt er nach R. Hona, der erklärt, es sei ebenso, als hätte er sein Gelübde davon abhängig gemacht, den Fall, wenn er sein Gelübde von etwas abhängig macht, und den Fall von einem irrtümlichen Gelübde, wozu aber lehrt er nach R. Joḥanan, der erklärt, wenn man ihm berichtet, er sei längst gestorben, er habe längst Buße getan, zweimal von einem irrtümlichen Gelübde!? – Ein Einwand.
2FERNER SAGTE R. MEÍR: MAN DÜRFE IHM EINEN AUSWEG ÖFFNEN [DURCH DEN HINWEIS] AUF DAS, WAS IN DER TORA GESCHRIEBEN IST, UND ZU IHM SPRECHEN: WENN DU ABER GEWUSST HÄTTEST, DASS DU ÜBERTRITTST [DAS GESETZ]:du sollst nicht rachsüchtig sein, ODER:du sollst nicht nachtragen, ODER:du sollst deinen Bruder nicht in deinem Herzen hassen, ODER:du sollst deinen Bruder wie dich selbst lieben, ODER:dein Bruder soll neben dir leben, ODER: DASS DU, WENN ER VERARMT, IHN NICHT ERNÄHREN KANNST? SAGT ER, ER WÜRDE, WENN ER GEWUSST HÄTTE, DASS DEM SO IST, NICHT GELOBT HABEN, SO IST ES ERLAUBT.
3GEMARA. R. Hona b. R. Qaṭṭina sprach zu Raba: Er kann ja sagen: nicht jeder, der verarmt, braucht mir [zur Last] zu fallen; soweit ich ihn mit jedem anderen zu ernähren habe, ernähre ich ihn!? Dieser erwiderte: Ich sage: wer herunterkommt, fällt nicht sofort auf den Almosenverwalter.
4MAN DARF EINEM EINEN AUSWEG ÖFFNEN [DURCH DEN HINWEIS] AUF DIE MORGENGABE SEINER FRAU.
5EINST GELOBTE SICH JEMAND DEN GENUSS SEINER FRAU AB, UND IHRE MORGENGABEBETRUG VIERHUNDERT DENARE. ALS ER VOR R. A͑QIBA KAM, UND DIESER IHN VERURTEILTE, IHR IHRE MORGENGABE ZU ZAHLEN, SPRACH ER ZU IHM: MEISTER, ACHTHUNDERT DENARE HINTERLIESS MEIN VATER, VIERHUNDERT ERHIELT MEIN BRUDER UND VIERHUNDERT ERHIELT ICH; GENÜGT ES NICHT, DASS SIE ZWEIHUNDERT ERHÄLT UND ICH ZWEIHUNDERT BEHALTE? R. A͑QIBA ERWIDERTE: SELBST WENN DU DAS HAAR AUF DEINEM KOPFE VERKAUFEN MÜSSTEST, HAST DU IHR IHRE MORGENGABE AUSZUZAHLEN. HIERAUF SPRACH JENER: HÄTTE ICH GEWUSST, DASS DEM SO IST, SO WÜRDE ICH NICHT GELOBT HABEN. DA ERLAUBTE SIE IHM R. A͑QIBA.
6GEMARA. Sind denn bewegliche Sachenfür die Morgengabe haftbar? Abajje erwiderte: Grundbesitz im Werte von achthundert Denaren. – Er spricht ja vom Haareauf seinem Kopfe, und das Kopfhaar ist ja eine bewegliche Sache!? – Er meint es wie folgt: Selbst wenn du dein Kopfhaar verkaufen müßtest, um zum Essen zu haben. –
7Hieraus wäre demnach zu entnehmen, daß man einem Schuldner nichts zurücklasse? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.