Pessachim — Blatt 51a

1darfst du in ihrer Gegenwart nicht erlauben!? Dieser erwiderte: Hierzu wurde ja gelehrt, R. Ḥisda sagte, dies gelte von den Samaritanern. – Von Samaritanern wohl deshalb, weil dadurch die Sache sich ausdehnenkönnte, ebenso kann es sich ja auch bei diesen Leuten ausdehnen!?

2Vielmehr, sagte R. Aši, richten wir uns danach: essen die meisten Reis, so darf kein Laie [die Teighebe] in ihrer Gegenwart essen, weil das Gesetz von der Teighebe bei ihnen in Vergessenheit geraten könnte; essen die meisten Getreide, so esse sie ein Laie in ihrer Gegenwart, weil sie veranlaßt werden könnten, sie vom Pflichtigen für das Unpflichtige und vom Unpflichtigen für das Pflichtige abzusondern.

3Der Text. Erlaubte Dinge, hinsichtlich welcher manche Verbote eingeführt haben, darfst du in ihrer Gegenwart nicht erlauben. R. Ḥisda sagte: Dies gilt von Samaritanern. – Von anderen etwa nicht, es wird ja aber gelehrt: Zwei Brüder dürfen zusammen baden; in Kabul pflegen zwei Brüder nicht zusammenzu baden. Einst badeten Jehuda und Hillel, die Söhne R. Gamliéls, in Kabul zusammen, und die ganze Stadt redete über sie, indem man sprach: Lebtags haben wir so etwas nicht gesehen. Da drückte sich Hillel und ging in das Vorzimmer hinaus; er wollte ihnen aber nicht sagen, daß dies erlaubt sei.

4Man darf am Šabbath in Pantoffelnausgehen; in Biri pflegt man am Šabbath nicht in Pantoffeln auszugehen. Einst gingen Jehuda und Hillel, die Söhne R. Gamliéls, in Biri am Šabbath in Pantoffeln aus, und die ganze Stadt redete über sie, indem man sprach: Lebtags haben wir so etwas nicht gesehen. Da zogen sie sie ab und gaben sie ihren Dienern; sie wollten ihnen aber nicht sagen, daß dies erlaubt sei.

5Man darf am Šabbath auf Bänken der Nichtjudensitzen; in A͑kko pflegt man am Šabbath nicht auf Bänken der Nichtjuden zu sitzen. Einst setzte sich R. [Šimo͑n b.] Gamliél in A͑kko am Šabbath auf eine Bank der Nichtjuden, und die ganze Stadt redete über ihn, indem man sprach: Lebtags haben wir so etwas nicht gesehen. Da ließ er sich auf die Erde gleiten; er wollte ihnen aber nicht sagen, daß dies erlaubt sei!? – Die Leute in den überseeischen Städten gleichen den Samaritanern, da keine Gelehrten unter ihnen sind. –

6Einleuchtend ist es von den Bänken der Nichtjuden, da es den Anschein hat, [als machte man mit ihnen] Geschäfte, ebenso auch von den Pantoffeln, weil man, wenn sie abgleiten, sie vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen verleitet werden könnte;

7was aber ist beim Baden zu berücksichtigen? – Es wird gelehrt: Man darf mit jedem zusammen baden, nur nicht mit seinem Vater, seinem Schwiegervater, seinem Stiefvater und seinem Schwager; R. Jehuda erlaubt es mit seinem Vater, wegen der Ehrungseines Vaters, und ebenso mit seinem Stiefvater.

8Später ordneten sie es auch bei zwei Brüdern an, mit Rücksicht auf seinen Schwager. Es wird gelehrt: Ein Schüler darf nicht zusammen mit seinem Lehrer baden; wenn ihn aber der Lehrer braucht, so ist es erlaubt.

9Als Rabba b. Bar Ḥana kam, aß er Darmfett. Einst besuchten ihn R. A͑vira der Greis und Rabba, Sohn des R. Hona, und als er sie bemerkte, verbarg er es vor ihnen. Darauf erzählten sie es Abajje, und dieser sprach zu ihnen: Er betrachtete euch als Samaritaner. –

10Hält denn Rabbah Bar Ḥana nichts von dem, was wir gelernt haben, daß man einem die Erschwerungen des Ortes auferlege, den er verlassen hat, und die Erschwerungen des Ortes, in den er gekommen ist!? Abajje erwiderte: Dies nur, wenn aus Babylonien nach Babylonien oder aus dem Jisraélland nach dem Jisraélland, oder auch aus Babylonien nach dem Jisraélland, nicht aber, wenn aus dem Jisraélland nach Babylonien, denn da wir uns ihnen beugen, müssen wir nach ihrer Gepflogenheit verfahren.

11R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, aus dem Jisraélland nach Babylonien, denn dies gilt nur von dem Falle, wenn man nicht zurückzukehren beabsichtigt, während Rabba b. Bar Ḥana zurückzukehren beabsichtigte. Rabba b.Bar Ḥana sprach zu seinem Sohne: Mein Sohn, iß es weder in meiner Gegenwart, noch in meiner Abwesenheit; ich sah R. Joḥanan es essen, und er ist würdig, daß man sich auf ihn sowohl in seiner Gegenwart als auch in seiner Abwesenheit stütze; du aber hast es nicht gesehen, daher iß es weder in meiner Gegenwart, noch in meiner Abwesenheit. –

12Rabba b. Bar Ḥana befindet sich mit sich selbst in einem Widerspruche, denn er sagte, R. Joḥanan b. Elea͑zar habe ihm erzählt: Einst folgte ich [im Siebentjahre] R. Šimo͑n, dem Sohne des R. Jose b.Laqonja, in einen Garten;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.