Sanhedrin — Blatt 13b
1Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob der [Wende]tag der Jahreszeit zum Beginne oder zum Schlüsse gehöre; sie sind aber nicht bezeichnet.
2«Andere sagen, auch wegen des kleineren Teiles [des Monats]. ‘Des kleineren Teiles’, das sind vierzehn Tage.» Welcher Ansicht sind sie, sind sie der Ansicht, der [Wende]tag der Jahreszeit gehöre zum Schlüsse und das ganze Fest gehöre [zur neuen Jahreszeit], so ist dies ja der Fall!? R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Die anderen sprechen von der Jahreszeit des Nisan, denn es heißt: achte auf den Reifemonat, achte, daß die Wende des Frühlings in den Nisan falle. –
3Sollte man den Adar interkalieren!? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Der Autor zählt von oben nach unten, und meint es wie folgt: bis zum kleineren Teile interkaliere man; ‘zum kleineren Teile’, das sind vierzehn Tage.
4Rabina erklärte: Tatsächlich sprechen die anderen von [der Jahreszeit des] Tišri, nur sind sie auch der Ansicht, das ganze Fest gehöre [in die neue Jahreszeit], und dazu auch der erste Festtag. – Wieso der erste Festtag, es heißt ja: das Fest der Ernte !? – Das Fest zur Zeit der Ernte.
5DAS STÜTZEN DER ÄLTESTEN. Die Rabbanan lehrten: Die Ältesten sollen stützen, man könnte glauben, die Ältesten des Marktes, so heißt es: Gemeinde;
6unter ‘Gemeinde’ könnte man die kleine verstehen, so heißt es: die Gemeinde, von den auserwählten der Gemeinde. Wieviel müssen es sein? Sie sollen stützen, zwei, die Ältesten, zwei, und da der Gerichtshof nicht aus einer geraden Zahl bestehen soll, so nehme man noch einen hinzu, das sind also fünf – so R. Jehuda. R. Šimo͑n sagte: Die Ältesten, zwei, und da der Gerichtshof nicht aus einer geraden Zahl bestehen soll, so nehme man noch einen hinzu, das sind also drei. –
7Und R. Šimo͑n, es heißt ja auch: sie sollen stützen!? – Dies ist an sich nötig. – Und R. Jehuda!? – An sich ist es nicht nötig; wenn dem so wäre, daß nämlich [das Wort] stützen nicht zur Forschung zu verwenden sei, so könnte es ja heißen: die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf den Kopf des Farren [legen]. –
8Und R. Šimo͑n!? – Wenn es so hieße, so könnte man glauben, unter ‘auf’ sei nur die Nähe zu verstehen. – Und R. Jehuda!? – Er folgert dies durch [das Wort] Kopf, das auch beim Brandopfer gebraucht wird. – Und R. Šimo͑n!? – Durch [das Wort] Kopf, das auch beim Brandopfer gebraucht wird, folgert er nichts.
9Es wird gelehrt: Das Stützen und das Händeauflegen der Ältesten erfolge durch drei. – Was heißt Stützen und was heißt Händeauflegen der Ältesten? R. Joḥanan erwiderte: Die Ordinierung durch die Ältesten.
10Abajje sprach zu R. Joseph: Woher, daß die Ordinierung durch die Ältesten durch drei erfolgen müsse; wollte man sagen, weil es heißt: sodann legte er ihm die Hände auf, so sollte ja auch einer genügen, und wenn du erwidern wolltest, Moše wiege einundsiebzig auf, so sollten einundsiebzig erforderlich sein!? – Ein Einwand.
11R. Aḥa, der Sohn Rabas, fragte R. Aši: Wird die Ordinierung durch wirkliches [Auflegen der] Hände erteilt? Dieser erwiderte: Man autorisiert durch den Titel; man ernennt ihn zum Rabbi und erteilt ihm das Recht, in Bußgeldsachen Recht zu sprechen. –
12Kann etwa einer nicht die Ordinierung erteilen, R. Jehuda erzählte ja im Namen Rabhs: Zum Guten aber sei jenes Mannes gedacht, R. Jehuda b. Baba ist sein Name, denn wenn nicht er, würden in Jisraél die Gesetze von den Bußgeldern in Vergessenheit geraten sein. – ‘In Vergessenheit’, man konnte sie ja studieren!? – Vielmehr,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.