Schabbat — Blatt 15a

1Šelomo hatte dies nur bezüglich heiliger Speisen angeordnet, darauf traten jene auf und ordneten es auch bezüglich der Hebe an.

2Der Text. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Achtzehn Dinge ordneten sie an, und über achtzehn Dinge waren sie streitig. – Es wird ja aber gelehrt: waren sie einig!? – An diesem Tage waren sie streitig, am folgenden Tage waren sie einig.

3Der Text. R. Hona sagte: An drei Stellen sind Šammaj und Hillel streitig: Šammaj sagt, die Teighebe sei von einem Kab zu entrichten, Hillel sagt, von zwei Kab; die Weisen sagen, weder wie dieser noch wie jener, vielmehr ist man bei anderthalb Kab zur Teighebe verpflichtet. Als die Maße größer wurden, sagten sie, bei fünf Viertelkab Mehl sei man zur Teighebe verpflichtet; R. Jose sagt, bei fünf sei man frei, bei fünf und einem Überschuß sei man verpflichtet.

4Ferner: Hillel sagt, ein Hin geschöpftes Wasser mache das Tauchbad unbrauchbar – man ist nämlich verpflichtet, die Redeweise seines Lehrers zu gebrauchen – Šammaj sagt, neun Kab; die Weisen sagen, weder wie dieser noch wie jener. Als darauf zwei Weber vom Misttor zu Jerušalem kamen und im Namen von Šema͑ja und Ptollion bekundeten, daß drei Log geschöpftes Wasser das Tauchbad unbrauchbar mache, bestätigten die Weisen die Halakha nach ihrer Aussage.

5Ferner: Šammaj sagt, alle Frauen haben an ihrer Zeit genug, Hillel sagt, von einer Untersuchung zur anderen Untersuchung, selbst wenn nach vielen Tagen; die Weisen aber sagen, weder wie dieser noch wie jener, sondern von Tagesstunde zu Tagesstunde, wenn dies weniger ist, als von Untersuchung zu Untersuchung, und von Untersuchung zu Untersuchung, wenn dies weniger ist, als von Tagesstunde zu Tagesstunde. –

6Weiter keine mehr, es gibt ja noch folgendes: Hillel sagt, man stütze, Šammaj sagt, man stütze nicht!? – R. Hona spricht nur von den Kontroversen, bezüglich welcher nicht bereits die Großen vor ihnen stritten. –

7Es gibt doch aber noch folgendes: Wenn man [Trauben] für die Kelter winzert, so sind sie, wie Šammaj sagt, verunreinigungsfähig, und wie Hillel sagt, nicht verunreinigungsfähig!? – Ausgenommen dieses, da hierbei Hillel [später] Šammaj nicht widersprochen hat.

8«Jose b. Joe͑zer aus Çereda und Jose b. Joḥanan aus Jerušalem haben über die Länder der Völker und über Glasgefäße Unreinheit angeordnet.» Dies aber haben ja die Rabbanan der achtzig Jahre angeordnet!? R. Kahana sagte nämlich: Als R. Jišma͑él b. R. Jose erkrankte, sandten sie an ihn: Meister, sage uns doch zwei oder drei Dinge, die du (uns) im Namen deines Vaters gesagt hast.

9Da ließ er ihnen erwidern: Folgendes sagte mein Vater: Hundertundachtzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels streckte die ruchlose Regierung [ihre Hand] über Jisraél aus. Achtzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels ordneten sie Unreinheit an über die Länder der Völker und über Glasgefäße. Vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels wanderte das Synedrium aus und ließ sich in den Kaufhallen nieder. – Hinsichtlich welcher Halakha ist dies von Bedeutung? R. Jiçḥaq b. Evdämi erwiderte: Dies besagt, daß sie keine Strafsachen mehr gerichtet haben. – Keine Strafsachen, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr, sie haben keine Todesurteile mehr gefällt.

10Wolltest du sagen, jene haben in diesen achtzig Jahren gelebt, so wird ja gelehrt: Hillel, Šimo͑n, Gamliél und Šimo͑n verwalteten das Fürstenamt hundert Jahre vor [der Zerstörung] des Tempels, während Jose b. Joe͑zer aus Çereda und Jose b. Joḥanan viel früher gelebt haben!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.