Schabbat — Blatt 23a

1Wenn eine Lampe den ganzen [Šabbath] gebrannt hat, so lösche man sie am Ausgang des Šabbaths aus und zünde sie wieder an. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, das Gebot werde mit dem Anzünden ausgeübt, wieso aber heißt es, wenn du sagst, das Gebot werde mit dem Hinstellen ausgeübt, daß man sie auslösche und wieder anzünde, es sollte ja heißen, man lösche sie aus, hebe sie auf, stelle sie hin und zünde sie wieder an!? Ferner sprechen wir den Segen: ‘Der uns durch seine Gebote geheiligt und uns das Ḥanukalicht anzuzünden befohlen hat’. Somit ist hieraus zu entnehmen, daß das Gebot mit dem Anzünden ausgeübt werde. Schließe hieraus.

2Da wir nun ausgeführt haben, das Gebot werde mit dem Anzünden ausgeübt, so ist, wenn ein Tauber, ein Blöder oder ein Minderjähriger sie angezündet hat, dies ungültig. Eine Frau aber darf wohl anzünden, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, Frauen seien zum Ḥanukalichte verpflichtet, weil auch sie bei jenem Wunder beteiligt waren.

3R. Šešeth sagte: Ein Logiergast ist zum Ḥanukalichte verpflichtet. R. Zera sagte: Früher, als ich noch das Lehrhaus besuchte, pflegte ich meinen Wirtsleuten einige Münzen als Beteiligung zu geben; nachdem ich eine Frau genommen, sagte ich mir: nun brauche ich es nicht, denn daheim zünden sie auch für mich an.

4R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Alle Öle sind für die Lampe gut, am besten aber Olivenöl. Abajje erzählte: Anfangs pflegte sich der Meister nach Sesamöl umzusehen, er sagte nämlich, dies brenne länger; seitdem er aber das gehört, was R. Jehošua͑ b. Levi gesagt hat, bemüht er sich um Olivenöl, denn er sagt, dieses gebe ein klareres Licht.

5Ferner sagte R. Jehošua͑ b. Levi: Alle Öle sind gut zur Tinte, am besten aber Olivenöl. Sie fragten: Zum Verrühren oder zum Räuchern? – Komm und höre: R. Šemuél b. Zuṭri lehrte: Alle Öle sind gut zur Tinte, am besten aber ist Olivenöl, sowohl zum Verrühren als auch zum Räuchern. R. Šemuél b. Zuṭra lehrte wie folgt: Alle Ruße sind gut zur Tinte, am besten aber der des Olivenöls. R. Hona sagte: Alle Harze sind gut zur Tinte, am besten aber das Harz des Balsambaumes.

6R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Wer das Ḥanukalicht anzündet, spreche den Segen. R. Jirmeja sagte: Wer das Ḥanukalicht sieht, spreche den Segen. R. Jehuda sagte: Am ersten Tage spreche, wer das Ḥanukalicht sieht, zwei, und wer es anzündet, drei Segenssprüche; von da ab und weiter, spreche, wer es anzündet, zwei Segenssprüche, und wer es sieht, einen Segensspruch. – Welchen [Segensspruch] läßt man weg? – Man läßt den Segensspruch von der Zeit weg. – Sollte man doch den Segensspruch von der Wundertat weglassen!? – Die Wundertat geschah an jedem dieser Tage. –

7Wie lautet der Segensspruch? – ‘Daß er uns durch seine Gebote geheiligt, und uns befohlen hat, das Ḥanukalicht anzuzünden.’ – Wo hat er uns dies befohlen? – R. Ivja erwiderte: Dies geht hervor aus [dem Verbote:] du sollst nicht abweichen. R. Neḥemja erwiderte: Aus [dem Verse:] frage deinen Vater, daß er es dir sage, deine Greise, daß sie es dir erzählen.

8R. A͑mram wandte ein: Man darf mit Demaj einen E͑rub bereiten, sich durch dieses vereinigen, darüber den Segen sprechen und darüber den gemeinsamen Tischsegen sprechen. Man darf ferner davon [die Abgaben] nackt und bei Dämmerung entrichten. Wieso darf er, wenn du nun sagst, jedes rabbanitische Gebot erfordere einen Segensspruch, nackt den Segensspruch lesen, es heißt ja: dein Lager soll heilig sein, was dann nicht der Fall ist!? Abajje erwiderte: Rabbanitische Gebote erfordern, wenn sie Gewisses betreffen, einen Segensspruch, wenn Zweifelhaftes, keinen Segensspruch. –

9Aber der zweite Feiertag ist ebenfalls ein rabbanitisches Gebot des Zweifels wegen; dennoch erfordert er einen Segensspruch!? – Dieser deshalb, damit man ihn nicht geringschätze. Raba erwiderte: Die Mehrzahl des gemeinen Volkes entrichtet den Zehnten.

10R. Hona sagte: Ein Hof, der zwei Eingänge hat, erfordert zwei Ḥanukalichter. Raba sagte: Dies nur, wenn sie sich an zwei Seiten befinden, wenn aber an einer Seite, so ist dies nicht nötig. – Aus welchem Grunde: wollte man sagen, wegen des Verdachtes, bei wem könnte er in Verdacht kommen? – wenn [bei Fremden aus] aller Welt, so sollten [zwei] erforderlich sein, auch wenn sie sich an einer Seite befinden, und wenn bei Einheimischen, so sollten keine [zwei] erforderlich sein, auch wenn sie sich an zwei Seiten befinden!? – Tatsächlich wegen des Verdachtes bei Einheimischen, denn oft gehen manche nur an der einen Seite und nicht an der anderen Seite vorüber und glauben, er habe, wie an dieser Tür, auch an jener Tür nicht angezündet. –

11Woher entnimmst du, daß wir Verdacht berücksichtigen? – Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Aus vier Gründen ordnete die Tora an, den Eckenlaß am Ende des Feldes zurückzulassen: wegen Beraubung der Armen, wegen Zeitverlustes der Armen, wegen des Verdachtes und wegen [des Verbotes]: du sollst nicht vollenden. Wegen Beraubung der Armen: damit nicht der Eigentümer eine geeignete Zeit abpasse und den Eckenlaß seinen armen Verwandten zuschanze.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.