Schabbat — Blatt 37a
1Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist hier das Wiederaufsetzen zu verstehen, [unsere Mišna] aber ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn man einen Herd mit Stroh oder Strauch geheizt hat, so darf man darauf Geköch wieder aufsetzen, wenn mit Trestern oder Holz, so darf man es nur dann wieder aufsetzen, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat; stehen lassen aber darf man sie auch, wenn man die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat. Was man stehen lassen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch, und wie die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch. Und was bezüglich des Wiederaufsetzens gelehrt wird, gilt nicht nach aller Ansicht, vielmehr streiten hierüber die Schule Šammajs und die Schule Hillels: die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, und die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. –
2Komm und höre: R. Ḥelbo sagte im Namen des R. Ḥama b. Gorja im Namen Rabhs: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn man [das Geköch] auf [den Herd] setzt, in diesen aber ist es verboten. Erklärlich ist die Unterscheidung zwischen innen und oben, wenn du sagst, er meine das Wiederaufsetzen, welchen Unterschied aber gibt es zwischen innen und oben, wenn du sagst, er meine das Stehenlassen!? – Du glaubst wohl, R. Ḥelbo beziehe sich auf den Anfangssatz, er bezieht sich auf den Schlußsatz: die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen. Hierzu sagte R. Ḥelbo im Namen des R. Ḥama b. Gorja im Namen Rabhs: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn man [das Geköch] auf [den Herd] setzt, in diesen aber ist es verboten. –
3Komm und höre: Wenn bei einem Doppelherde in dem einen [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind und in dem anderen nicht, so darf man [Geköch] auf dem stehen lassen, in dem die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, nicht aber auf dem, in dem [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Was man stehen lassen darf, ist, wie die Schule Šammajs sagt, nichts, und wie die Schule Hillels sagt, warmes [Wasser], aber kein Geköch. Hat man fortgenommen, so stimmen alle überein, daß man nicht wieder aufsetzen darf – so R. Meír. R. Jehuda lehrte: Die Schule Šammajs sagt, nur warmes [Wasser], aber kein Geköch, und die Schule Hillels sagt, sowohl warmes [Wasser] als auch Geköch; die Schule Šammajs sagt, man dürfe fortnehmen aber nicht wieder aufsetzen, die Schule Hillels sagt, man dürfe auch wieder aufsetzen.
4Allerdings vertritt unsere Mišna, wenn du sagst, er meine das Stehenlassen, die Ansicht R. Jehudas, wessen Ansicht aber vertritt unsere Mišna, wenn du sagst, er meine das Wiederaufsetzen, doch weder die des R. Jehuda noch die des R. Meír!? Nach R. Meír befindet sich die Schule Šammajs in einem Falle und die Schule Hillels in zwei Fällen in einem Widersprüche, und nach R. Jehuda besteht ein Widerspruch bezüglich des Falles, wenn man die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt hat!? –
5Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist hier das Wiederaufsetzen zu verstehen, nur stimmt unser Tanna in einer Hinsicht mit R. Jehuda überein und in einer Hinsicht streitet er gegen ihn. Er stimmt in einer Hinsicht mit R. Jehuda überein, hinsichtlich des warmen [Wassers] und Geköchs und hinsichtlich des Fortnehmens und Wideraufsetzens; und in einer Hinsicht streitet er gegen ihn, denn unser Tanna ist der Ansicht, man dürfe stehen lassen, auch wenn [die Kohlen] nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, während R. Jehuda der Ansicht ist, auch stehen lassen nur dann, wenn die Kohlen weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, wenn aber nicht, so ist es verboten.
6Sie fragten: Darf man [Geköch] neben [den Herd] stellen: ist dies nur in diesen und auf diesem verboten, daneben aber erlaubt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –
7Komm und höre: Wenn bei einem Doppelherde in dem einen [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind und in dem anderen nicht, so darf man [Geköch] auf dem stehen lassen, in dem [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind. Obgleich doch Hitze von dem anderen ausströmt. – Vielleicht ist es da anders, weil es oben steht und Luft dazwischen kommt. –
8Komm und höre: R. Saphra sagte im Namen R. Ḥijas: Wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat und sie sich wieder entzündet haben, so darf man [Geköch] neben [den Herd] stellen, darauf stehen lassen und fortnehmen und wieder aufsetzen. Hieraus ist zu entnehmen, daß auch daneben stellen nur dann, wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat, nicht aber, wenn man sie nicht bedeckt hat. – Darf man es denn, auch nach deiner Auffassung, nur dann fortnehmen, wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat, nicht aber, wenn man sie nicht mit Asche bedeckt hat? Vielmehr lehrt er es vom Fortnehmen wegen des Wiederaufsetzens, ebenso lehrt er es vom Danebenstellen wegen des Stehenlassens. –
9Was soll dies: das Fortnehmen und Wiederaufsetzen erfolgt an einem Orte, daher lehrt er vom Fortnehmen wegen des Wiederaufsetzens, das Danebenstellen aber geschieht ja an einem Orte, während das Stehenlassen an einem anderen Orte geschieht!? –
10Wie bleibt es nun damit? – Komm und höre: Wenn man einen Herd mit Trestern oder Holz geheizt hat, so darf man [Geköch] daneben stellen, auf diesem stehen lassen darf man es nur dann, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind; sind die Kohlen beim Verlöschen, oder hat man darauf Flachsspäne getan, so ist es ebenso, als wären sie mit Asche bedeckt.
11R. Jiçḥaq b. Naḥmani sagte im Namen R. Oša͑jas: Wenn man [die Kohlen] mit Asche bedeckt hat und sie sich wieder entzündet haben, so darf man [auf dem Herde] warmes [Wasser], das genügend heiß ist, oder Geköch, das genügend gekocht hat, stehen lassen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.