Schabbat — Blatt 38a

1Wie ist es, wenn man einen Topf auf dem Herde vergessen und er am Šabbath gekocht hat? Da schwieg er und antwortete nichts. Am nächsten Tage trug er ihnen vor: Wenn jemand versehentlich am Šabbath gekocht hat, so darf er [die Speise] essen, wenn vorsätzlich, so darf er sie nicht essen. Und das ist ja dasselbe. –

2Was heißt: das ist ja dasselbe? – Rabba und R. Joseph sagen beide, erleichternd: nur wenn man vorsätzlich gekocht hat, darf man nicht essen, weil man eine Tat ausgeübt hat, dieser aber, der keine Tat ausgeübt hat, darf sie essen, auch wenn es vorsätzlich erfolgt ist. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagt, erschwerend: nur versehentlich gekocht darf er sie essen, weil man sich dabei keiner List bedienen kann, dieser aber, der sich einer List bedienen kann, darf sie nicht essen, auch wenn es versehentlich erfolgt ist.

3Man wandte ein: Wenn jemand einen Topf auf dem Herde vergessen und er am Šabbath gekocht hat, so darf er [die Speise], wenn versehentlich, essen, und wenn vorsätzlich, nicht essen. Dies gilt nur von warmem [Wasser], das nicht genügend heiß war, oder Geköch, das nicht genügend gekocht hat; wenn aber das warme [Wasser] genügend heiß war und das Geköch genügend gekocht hat, darf man sie, ob versehentlich oder vorsätzlich, essen – so R. Meír.

4R. Jehuda sagt, warmes [Wasser], das genügend heiß war, ist erlaubt, weil das Einkochen nachteilig ist, Geköch aber, das genügend gekocht hat, ist verboten, weil es durch das Einkochen besser wird. Alles, was durch das Einkochen besser wird, wie Kohl, Bohnen oder gehacktes Fleisch, ist verboten, und alles, was durch das Einkochen schlechter wird, ist erlaubt.

5Er lehrt hier von Geköch, das nicht genügend gekocht hat. Allerdings ist nach R. Naḥman b. Jiçḥaq nichts einzuwenden, denn das eine wurde vor der Anordnung und das andere nach der Anordnung gelehrt; nach Rabba und R. Joseph aber, die erleichternd sagen, ist ja dagegen einzuwenden, wenn es vor der Anordnung gelehrt wurde, bezüglich des Vorsatzes, und wenn nach der Anordnung, auch bezüglich des Versehens!? – Ein Einwand.

6Was ist das für eine Anordnung? – R. Jehuda b. Šemuél sagte im Namen R. Abbas im Namen R. Kahanas im Namen Rabhs: Früher sagten sie, wenn jemand am Šabbath versehentlich gekocht hat, so dürfe er [die Speise] essen, und wenn vorsätzlich, so dürfe er sie nicht essen, und dasselbe gelte auch vom Vergessen; nachdem aber viele [ihre Speisen auf dem Herde] vorsätzlich stehen ließen und sagten, sie hätten es vergessen, traten sie zurück und maßregelten auch den, der es vergessen hat. –

7R. Meír und R. Jehuda befinden sich ja beide mit sich selbst in Widerspruch!? – R. Meír befindet sich nicht in Widerspruch, denn das eine gilt von vornherein, und das andere, wenn bereits geschehen; R. Jehuda befindet sich ebenfalls nicht in Widerspruch, denn das eine gilt von dem Falle, wenn [die Kohlen] weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind, und das andere von dem Falle, wenn die Kohlen nicht weggescharrt oder mit Asche bedeckt sind.

8Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand übertreten hat und [eine Speise auf dem Herde] stehen ließ: haben ihn die Rabbanan gemaßregelt oder nicht? – Komm und höre: R. Šemuél b. Nathan erzählte im Namen R. Ḥaninas: Als R. Jose nach Sepphoris kam, fand er warmes [Wasser], das auf dem Herde stehen geblieben war, und er verbot es ihnen nicht, gekochte Eier, die auf dem Herde stehen geblieben waren, und er verbot sie ihnen wohl. Doch für diesen Šabbath. – Nein, für den nächsten Šabbath. –

9Demnach werden gekochte Eier durch das Einkochen besser? – Freilich, denn R. Ḥama b. Ḥanina erzählte: Einst kehrte ich zusammen mit Rabbi in einem Orte ein und man setzte uns da Eier vor, die wie die Speierlinge zusammengeschrumpft waren, von denen wir viele aßen.

10DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN DÜRFE AUCH WIEDER AUFSETZEN. R. Šešeth sagte: Nach demjenigen, der sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.