Schabbat — Blatt 59b

1wie ein solches R. A͑qiba seiner Frau gemacht hat.

2Die Rabbanan lehrten: Eine Frau darf nicht mit einer goldenen Stadt ausgehen; ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig – so R. Meír; die Weisen sagen, sie dürfe damit nicht ausgehen, ist sie aber ausgegangen, sei sie frei; R. Elie͑zer sagt, eine Frau dürfe von vornherein mit einer goldenen Stadt ausgehen. –

3Worin besteht ihr Streit? – R. Meír betrachtet sie als Last; die Rabbanan betrachten sie als Schmuck, und sie könnte sie abnehmen und zeigen, und so zum Tragen kommen. R. Elie͑zer aber ist der Ansicht, nur eine vornehme Frau trägt eine goldene Stadt, und eine vornehme Frau nimmt sie nicht ab, um sie zu zeigen.

4Das Diadem ist nach Rabh verboten und nach Šemuél erlaubt.

5Bezüglich eines aus Metall stimmen alle überein, daß es verboten sei, sie streiten nur über eines aus Stoff; einer ist der Ansicht, das aus Metall sei der eigentliche [Schmuck], und einer ist der Ansicht, das aus Stoff sei der eigentliche [Schmuck].

6R. Aši lehrte es erleichternd: Bezüglich eines aus Stoff stimmen alle überein, daß es erlaubt sei, sie streiten nur über eines aus Metall; einer ist der Ansicht, sie könnte es abnehmen und zeigen und so zum Tragen kommen, und einer ist der Ansicht, nur eine vornehme Frau trägt ein Diadem, und eine vornehme Frau nimmt es nicht ab, um es zu zeigen.

7R. Šemuél b. Bar Ḥana sprach zu R. Joseph: Du hast uns im Namen Rabhs ausdrücklich gelehrt, ein Diadem sei erlaubt.

8Man erzählte Rabh, ein bedeutender und hochgewachsener Mann, der hinkte, sei nach Nehardea͑ gekommen und habe vorgetragen, ein Diadem sei erlaubt. Da sprach dieser: Der bedeutende und hochgewachsene Mann ist kein anderer als Levi. Wahrscheinlich ist R. Aphes verschieden, und R. Ḥanina hat jetzt den Vorsitz; Levi, der nun niemand hat, mit dem er zusammensitzen könnte, ist deshalb hierhergekommen. –

9Vielleicht aber starb R. Ḥanina, während R. Aphes noch in seinem Amte war, und Levi, der niemand hatte, mit dem er zusammensitzen könnte, kam deshalb her!? – Wäre R. Ḥanina gestorben, so würde Levi sich R. Aphes unterworfen haben. Ferner war es nicht anzunehmen, daß R. Ḥanina nicht zur Herrschaft gelangt sein sollte, denn Rabbi sagte bei seinem Hinscheiden, Ḥanina b. Ḥama solle den Vorsitz haben, und von den Gerechten heißt es: du befiehlst, und es kommt zustande.

10Levi trug in Nehardea͑ vor: Das Diadem ist erlaubt. Da gingen aus ganz Nehardea͑ vierundzwanzig [Personen mit] Diademen aus. Rabba b. Abuha trug in Maḥoza vor: Das Diadem ist erlaubt. Da gingen aus einem Hofe achtzehn [Personen mit] Diademen aus.

11R. Jehuda sagte im Namen des R. Šešeth: Der Ziergürtel ist erlaubt. Manche sagen, dies beziehe sich auf einen aus Stoff, bezüglich dessen R. Saphra gesagt hat, dieser gleiche einem vergoldeten Gewände,

12und manche sagen, dies beziehe sich auf einen aus Metall, bezüglich dessen R. Saphra gesagt hat, dieser gleiche einem Königsgürtel.

13Rabina sprach zu R. Aši: Wie verhält es sich mit einem Ziergürtel über einem Leibgürtel? Dieser erwiderte: Du sprichst von zwei Gürteln!?

14R. Aši sagte: Ein Zeugstreifen ist, wenn er Troddelschnüre hat, erlaubt, und wenn keine, verboten.

15NICHT MIT EINER HALSKETTE. Was heißt Halskette? – Ein Pichelhalter. RINGE. – Nasenringe.

16NICHT MIT EINEM FINGERRINGE OHNE PETSCHAFT. Wenn er aber ein Petschaft hat, so ist sie schuldig, wonach er nicht als Schmuck gilt.

17Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Schmucksachen der Frauen sind verunreinigungsfähig. Folgende sind Schmucksachen der Frauen: Halsketten, Ohrringe, Fingerringe, ob mit Petschaft oder ohne Petschaft, und Nasenringe!?

18R. Zera erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Neḥemja und das andere nach den Rabbanan.

19Es wird nämlich gelehrt: Ist [der Ring] aus Metall und das Petschaft aus Koralle, so ist er verunreinigungsfähig, ist er aus Koralle und das Petschaft aus Metall, so ist er rein, nach R. Neḥemja aber verunreinigungsfähig. R. Neḥemja sagte nämlich: Bei einem Ringe richte man sich nach dem Petschaft, bei einem Joche nach den Pflöcken,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.