Schabbat — Blatt 66a

1R. JOSE VERBIETET DIES.

2HAT SIE EINE VERTIEFUNG FÜR LAPPENPOLSTERUNG, SO IST SIE VERUNREINIGUNGSFÄHIG.

3SEINE LEDERSTÜTZEN SIND DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG; MAN DARF MIT DIESEN AM ŠABBATH AUSGEHEN UND IN DEN TEMPELVORHOFEINTRETEN.

4DESSEN BÄNKCHENUND LEDERSTÜTZEN SIND DURCH DAS AUFTRETEN VERUNREINIGUNGSFÄHIG; MAN DARF MIT DIESEN WEDER AM ŠABBATH AUSGEHEN NOCH IN DEN TEMPELVORHOF EINTRETEN.

5ESELSMASKENSIND REIN UND MAN DARF MIT IHNEN NICHT AUSGEHEN.

6GEMARA. Raba sprach zu R. Naḥman: Wie lautet diese Lehre? Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht. – Wie ist die Halakha? Dieser erwiderte: Ich weiß es nicht.

7Es wurde gelehrt: Šemuél sagte: «Der Beinlose darf nicht.» Ebenso sagte R. Hona: «Der Beinlose darf nicht.» R. Joseph sprach: Da Šemuél liest: der Beinlose darf nicht, und auch R. Hona liest: der Beinlose darf nicht, so lesen wir ebenfalls: der Beinlose darf nicht.

8Raba b. Šira wandte ein: Diese haben wohl nicht gehört, daß R. Ḥanan b. Raba in Gegenwart Rabhs, in einem Nebenzimmer der Schule Rabhs, Ḥija b. Rabh gelehrt hat: «Der Beinlose darf nicht mit seiner Stelze ausgehen – so R. Meír; R. Jose erlaubt dies.» Und Rabh winkte ihm: Umgekehrt! R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Als Merkmal diene dir [der Buchstabe] Samakh.

9Auch Šemuél ist davon abgekommen, denn wir haben gelernt: Hat sie die Ḥaliça mit einer nicht ihm gehörenden Sandale vollzogen, oder einer Holzsandale, oder der linken [Sandale] am rechten [Fuße], so ist sie gültig.

10Und auf unsere Frage, wer dies lehrte, erwiderte Šemuél, es sei R. Meír, denn wir haben gelernt: Der Beinlose darf mit seiner Stelze ausgehen – so R. Meír; R. Jose verbietet dies.

11Und auch R. Hona ist davon abgekommen, denn es wird gelehrt: Die [Holz- ]Sandale der Kalkarbeiter ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig, eine Frau darf damit die Ḥaliça vollziehen, und man darf damit am Šabbath ausgehen – so R. A͑qiba. Sie pflichteten ihm aber nicht bei.

12Nun wird ja aber gelehrt, sie pflichteten ihm bei!? Dies erklärte R. Hona: Wer ihm beigepflichtet hat, ist R. Meír, und wer ihm nicht beigepflichtet hat, ist R. Jose.

13R. Joseph aber sagte: Wer ihm nicht beigepflichtet hat, ist R. Joḥanan b. Nuri, denn es wird gelehrt: Ein Bienenkorb aus Stroh und eine Röhre aus Rohr sind nach R. A͑qiba verunreinigungsfähig und nach R. Joḥanan b. Nuri rein.

14Der Meister sagte: Die [Holz-]Sandale der Kalkarbeiter ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig. Sie ist ja aber nicht zum Gehen bestimmt!? R. Aḥa, Sohn des R. U͑la, erwiderte: Der Kalkarbeiter geht damit nach Hause.

15HAT SIE EINE VERTIEFUNG FÜR LAPPENPOLSTERUNG, SO ST SIE VERUNREINIGUNGSFÄHIG. Abajje sagte: Sie ist nur durch einen Leichnam verunreinigungsfähig, nicht aber durch das Auftreten. Raba aber sagte: Sie ist auch durch das Auftreten verunreinigungsfähig.

16Raba sprach: Ich entnehme dies aus folgender Lehre: Ein [Spiel] wagen für Kinder ist durch das Auftreten verunreinigungsfähig.

17Abajje aber erwiderte: Auf diesen lehnt man sich, auf jene aber nicht. Abajje sprach: Ich entnehme dies aus folgendem: Ein Stab (der Greise) ist gänzlich rein.

18Raba aber erwiderte: Dieser

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.