Sevachim — Blatt 51a
1geeignet macht, das Totverletzte von der Unreinheit enthebt, ebenso enthebt bei diesem das Abkneifen [des Kopfes], das es zum Essen geeignet macht, das Totverletzte von der Unreinheit.
2R. Jose sagt, es genüge, es mit dem Aas eines reinen Viehs zu vergleichen, das nur durch das Schlachten und nicht durch das Abkneifen [des Kopfes] rein ist. –
3Dies ist aber nichts; hierbei wird es vom Schlachten beim Profanen gefolgert.
4Kann von dem, was durch die Hauptnorm gefolgert wird, durch Vergleichung, Wortanalogie, [Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere oder Hauptnorm gefolgert werden? –
5Eines von diesen ist aus folgendem zu entscheiden. Weshalb sagten sie, das übernachtete Blutsei tauglich? Weil auch die übernachteten Opferteile tauglichsind; und die übernachteten Opferteile sind deshalb tauglich, weil auch das übernachtete Fleisch tauglichist.
6Das Hinausgekommene, weil bei einem Privataltardas Hinausgekommene tauglich ist.
7Das Unreine, weil es beim Gemeindedienst erlaubtist.
8Außerhalb der Frist, weil es hinsichtlich der Verwerflichmachung geeignetmacht.
9Außerhalb des Raumes, weil es mit außerhalb der Frist verglichen wird.
10Das Untaugliche aufgenommen oder gesprengt haben; Untaugliche, die zum Gemeindedienste zulässigsind. –
11Kann denn hinsichtlich des Untauglichen vom Tauglichen gefolgertwerden!? –
12Der Autor stützt sich auf die einschließenden Worte Gesetz des Brandopfers.
13DAS ZURÜCKBLEIBENDE BLUT &C. Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:gegen das Fundament des Brandopferaltars, an der Tür des Offenbarungszeltes, das er zuerst trifft.
14Die Rabbanan lehrten: Gegen das Fundament des Brandopferaltars, nicht aber gegen das Fundament des inneren Altars.
15Gegen das Fundament des Brandopferaltars, der innere hat überhaupt kein Fundament.
16Gegen das Fundament des Brandopferaltars, man beziehe das [Gesetz vom] Fundamente auf den Brandopferaltar.
17Vielleicht ist dem nicht so, sondern, daß beim Altar des Brandopfers das Fundament erforderlich ist? R. Jišma͑él erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwererezu folgern: wenn beim zurückbleibenden Blute, das keine Sühne schafft, das Fundament erforderlich ist, um wieviel mehr ist das Fundament erforderlich beim Beginnedes Brandopfers, der Sühne schafft.
18R. A͑qiba erwiderte : Wenn beim zurückbleibenden Blute, das keine Sühne schafft und nicht zur Sühne bestimmt ist, das Fundament ‘erforderlich ist, um wieviel mehr ist das Fundament erforderlich beim Beginne des Brandopfers, der Sühne schafft und zur Sühne bestimmt ist.
19Es heißt daher: gegen das Fundament des Brandopferaltars, man beziehe das [Gesetz vom] Fundamente auf den Brandopferaltar.
20Der Meister sagte: Gegen das Fundament des [Brandopfer]altars, nicht aber gegen das Fundament des inneren Altars. Dies ist ja an sichnötig!? – Diesgeht hervor aus [den Worten]:der vor der Tür des Offenbarungszeltes steht. –
21«Gegen das Fundament des Brandopferaltars,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.