Sukka — Blatt 16a
1Das Bett wird nur zusammengesetzt unrein und nur zusammengesetzt rein – so R. Elie͑zer: die Weisen sagen, es werde auch in einzelnen Teilen unrein, und in einzelnen Teilen rein. Welche [Teile] sind es? R. Ḥanan erwiderte im Namen Rabbis: Das Seitenbrett mit beiden Füßen, das Querbrett mit beiden Füßen. –
2Welche Verwendung haben diese? – Man kann sie an die Wand stützen, sich auf sie setzen und Stricke spinnen.
3Der Text. R. Ami B. Ṭabjomi sagte: Hat man sie mit Gelump überdacht, so ist sie unbrauchbar. – Welches Gelump? Abajje erwiderte: Lappen, die keine drei zu drei [Fingerbreiten] haben, und somit weder für Arme noch für Reiche verwendbar sind.
4Übereinstimmend mit R. Ami b. Ṭabjomi wird gelehrt: Eine Matte aus Binsen oder Bast und Reste derselben dürfen, auch wenn sie das Maß nicht mehr haben, zur Hüttenbedachung nicht verwendet werden;
5Rohrmatten dürfen, wenn es große sind, als Hüttenbedachung verwendet werden, nicht aber wenn es kleine sind; R. Elie͑zer sagt: auch jene sind verunreinigungsfähig, und es darf als Hüttenbedachung nicht verwendet werden.
6WENN MAN EINE MIETE AUSHÖHLT. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn [unten] kein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war, wenn aber [unten] ein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war, so ist dies eine Festhütte.
7Es wird auch gelehrt: Wenn man eine Miete aushöhlt, um daraus eine Festhütte zu machen, so ist dies eine Festhütte. Wir haben ja aber gelernt, dies sei keine Festhütte? Wahrscheinlich ist nach R. Hona [zu erklären]. Schließe hieraus.
8Manche weisen auf einen Widerspruch hin. Wir haben gelernt, wenn man eine Miete aushöhlt, um daraus eine Festhütte zu machen, dies keine Festhütte sei, dagegen wird gelehrt, dies sei eine Festhütte!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Einwand; eines wenn [unten] ein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war, und eines, wenn [unten] kein eine Handbreite hoher Hohlraum in einer Ausdehnung von sieben [Handbreiten] vorher war.
9WENN MAN DIE WÄNDE [FÜR DIE FESTHÜTTE] VON OBEN NACH UNTEN HERABHÄNGEN LÄSST, SO IST SIE, WENN SIE DREI HANDBREITEN VON DER ERDE ABSTEHEN, UNBRAUCHBAR; WENN SIE VON UNTEN NACH OBEN RAGEN, SO IST SIE, WENN SIE ZEHN HANDBREITEN HOCH IST, BRAUCHBAR. R. JOSE SAGT, WIE VON UNTEN NACH OBEN ZEHN HANDBREITEN EBENSO VON OBEN NACH UNTEN ZEHN HANDBREITEN.
10GEMARA. Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, die schwebende Wand sei zulässig, und einer ist der Ansicht, die schwebende Wand sei nicht zulässig.
11Dort haben wir gelernt: Aus einem Brunnen zwischen zwei Höfen darf man am Šabbath nicht schöpfen, es sei denn, sie haben in der Mitte eine zehn Handbreiten [hohe] Scheidewand gemacht, ob unten oder innerhalb des Randes. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.