Sukka — Blatt 28b

1die Schrift hat damit die Frau hinsichtlich aller Strafgesetze der Tora dem Manno gleichgestellt. Abajje erwiderte: Tatsächlich ist das Gebot der Festhütte eine überlieferte Lehre, und sie ist dennoch nötig; man könnte glauben, das Sitzen gleiche dem Wohnen, wie in der Wohnung Mann und Frau, ebenso auch in der Festhütte Mann und Frau, so lehrt er uns.

2Raba erwiderte: [Die überlieferte Lehre] ist nötig; man könnte glauben, man folgere aus dem Worte fünfzehn, das auch beim Feste des Ungesäuerten gebraucht wird, wie da Frauen verpflichtet sind, ebenso seien sie auch hierbei verpflichtet, so lehrt er uns. –

3Wozu ist nun, wo du sagst, das Gebot der Festhütte sei eine überlieferte Lehre, der Schriftvers nötig? – Um Proselyten einzuschließen; man könnte glauben, der Allbarmherzige sagt ja alle Eingeborenen in Jisraél, nicht aber Proselyten, so lehrt er uns. –

4Hinsichtlich des Versöhnungstages geht es ja schon [aus der Lehre] R. Jehudas im Namen Rabhs hervor!? – Es ist wegen des Kasteiungszusatzes nötig; da der Allbarmherzige den Kasteiungszusatz von Strafe und Verwarnung ausgeschlossen hat, so könnte man glauben, Frauen seien dazu überhaupt nicht verpflichtet, so lehrt er uns.

5Der Meister sagte: Jeder, dies schließt Minderjährige ein. Es wird ja aber gelehrt, Frauen, Sklaven und Minderjährige seien von der Festhütte frei!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn der Minderjährige bereits zur Einübung herangewachsen ist, und das andere, wenn der Minderjährige noch nicht zur Einübung herangewachsen ist. – Der zur Einübung herangewachsene Minderjährige ist ja nur rabbanitisch [verpflichtet]!? – Rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

6EIN KIND, DAS SEINER MUTTER NICHT MEHR BEDARF &C. Welches heißt ein Kind, das seiner Mutter nicht mehr bedarf? In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Das seine Notdurft verrichtet und seine Mutter es nicht abzuwischen braucht. R. Šimo͑n erklärte: Das beim Erwachen nicht ‘Mutter’ ruft. – Auch Erwachsene rufen ja ‘Mutter’!? – Vielmehr, das beim Erwachen nicht ruft ‘Mutter, Mutter!’

7ALS EINST DIE SCHWIEGERTOCHTER [ŠAMMAJS] &C. NIEDERKAM. Ein Tatfall zur Widerlegung!? – [Unsere Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: Šammaj ist hierbei erschwerend; und als einst die Schwiegertochter Šammajs des Älteren niederkam, durchbrach er den Estrich und legte des Kindes wegen Hüttenbedachung über dem Bette.

8WÄHREND ALLER SIEBEN TAGE MACHE MAN SEINE FESTHÜTTE ZUM PERMANENTEN UND SEINE WOHNUNG ZUM GELEGENTLICHEN [AUFENTHALTE]. WANN DARF MAN, WENN ES REGNET, FORTSCHAFFEN? WENN DER BREI VERDIRBT. SIE SAGTEN EIN GLEICHNIS. DIES IST EBENSO, ALS WENN EIN DIENER SEINEM HERRN EINEN BECHER EINZUSCHENKEN SICH ANSCHICKT UND DIESER IHM DIE KANNE INS GESICHT SCHÜTTET.

9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Während aller sieben Tage mache man seine Festhütte zum permanenten und seine Wohnung zum zeitweiligen [Aufenthalte]. Zum Beispiel. Hat man schöne Geräte, so bringe man sie in die Festhütte, schöne Polster, so bringe man sie in die Festhütte; auch esse, trinke und verbringe man in der Festhütte. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Sitzen gleich dem Wohnen; hieraus folgerten sie, daß man während aller sieben Tage seine Festhütte zum permanenten und seine Wohnung zum zeitweiligen [Aufenthalte] mache. Zum Beispiel. Hat man schöne Geräte, so bringe man sie in die Festhütte; schöne Polster, so bringe man sie in die Festhütte; auch esse, trinke, verbringe und studiere man in der Festhütte. –

10Dem ist ja aber nicht so, Raba sagte ja: Schrift und Mišna [lese man] in der Festhütte, [Talmud] studiere man aber außerhalb der Festhütte!? – Das ist kein Einwand; das eine flüchtig, das andere erläuternd.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.