Sukka — Blatt 56a

1Es heißt: Teil gleich Teil sollen sie genießen; wie einen Teil am Dienste, so auch einen Teil am Genüsse. Welchen ‘Teil am Genusse’: wollte man sagen, von den Opfern, so ist es ja zu entnehmen aus [dem Schriftverse]:sie sollen dem Priester gehören, der sie darbringt; doch wohl vom Schaubrote.

2Man könnte glauben, auch von den Pflicht[opfern], die nicht aus Anlaß des Festes dargebracht werden, so heißt es: außer den Verkäufen von den väterlichen [Gütern]. Was haben die Väter einander verkauft? Ich in meiner Woche, du in deiner Woche.

3AM WOCHENFESTE SAGTE MAN ZU IHM: DA HAST DU &C. Es wurde gelehrt: Rabh sagt, [man spreche zuerst den Segen über] die Festhütte und nachher den Zeitsegen; Rabba b. Bar Ḥana sagt, zuerst den Zeitsegen und nachher [den Segen über] die Festhütte.

4Rabh sagt, zuerst [der Segen über] die Festhütte und nachher der Zeitsegen, denn die Pflicht des Tages ist bedeutender. Rabba b. Bar Ḥana sagt, zuerst der Zeitsegen und nachher [der Segen über] die Festhütte, denn von Häufigem und Nichthäufigem geht das Häufige vor.

5Es ist anzunehmen, daß Rabh und Rabba b. Bar Ḥana denselben Streit führen, wie die Schule Šammajs und die Schule Hillels. Wir haben nämlich gelernt: Folgende Differenzen bestehen zwischen der Schule Šammajs und der Schule Hillels inbetreff der Mahlzeit. Die Schule Šammajs sagt, man spreche zuerst den Segen [zur Weihe] des Tages, nachher spreche man den Segen über den Wein; die Schule Hillels sagt, man spreche zuerst den Segen über den Wein, nachher spreche man den Segen [zur Weihe] des Tages.

6Die Schule Šammajs sagt, man spreche zuerst den Segen [zur Weihe] des Tages, nachher spreche man den Segen über den Wein, denn der Tag veranlaßt ja, daß der Wein kommt, auch ist die Heiligkeit des Tages bereits eingetreten, als der Wein noch nicht da war; die Schule Hillels sagt, man spreche zuerst den Segen über den Wein, nachher spreche man den Segen [zur Weihe] des Tages, denn der Wein veranlaßt ja, daß der Weihsegen gesprochen wird. Eine andere Begründung: Der Segen über den Wein ist häufig und der Segen [zur Weihe] des Tages nicht, und von Häufigem und Nichthäufigem geht das Häufige vor.

7Rabh wäre also der Ansicht der Schule Šammajs und Rabba b. Ḥana der Ansicht der Schule Hillels. –

8Rabh kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach der Schule Hillels, denn die Schule Hillels sagt es nur da, wo der Wein es veranlaßt, daß der Weihsegen gesprochen wird; würde man aber hierbei [den Segen über] die Festhütte nicht auch ohne den Zeitsegen sprechen?

9Ebenso kann Raba b. Bar Ḥana dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach der Schule Šammajs, denn die Schule Šammajs sagt es nur da, wo der Tag es veranlaßt, daß der Wein kommt; aber würde man denn hierbei den Zeitsegen nicht auch ohne [den Segen über] die Festhütte sprechen? –

10Wir haben gelernt: Am Wochenfeste sagte man zu ihm: ‘Da hast du Ungesäuertes, da hast du Gesäuertes’. Das Gesäuerte ist ja dann Hauptsache und das Ungesäuerte Nebensache, dennoch heißt es: ‘Da hast du Ungesäuertes, da hast du Gesäuertes’. Dies ist eine Widerlegung Rabhs!? –

11Rabh kann dir erwidern: [hierüber streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: ‘Da hast du Ungesäuertes, da hast du Gesäuertes’. Abba Šaúl sagt: ‘Da hast du Gesäuertes, da hast du Ungesäuertes’.

12R. Naḥman b. R. Ḥisda trug vor: Nicht wie Rabh, welcher sagt, zuerst [den Segen über] die Festhütte. R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagte: Zuerst [den Segen über] die Festhütte und nachher den Zeitsegen. Die Halakha ist: Zuerst [den Segen über] die Festhütte und nachher den Zeitsegen.

13DIE REIHENMÄSSIGE PRIESTERWACHE &C. UND ALLE ANDEREN GEMEINDEOPFER. Was schließt dies ein? – Dies schließt den Farren wegen Irrens der Gemeinde und den Ziegenbock wegen Götzendienstes ein.

14ALLES BRACHTE DIESE DAR. Was schließt dies ein? – Dies schließt die Zehrung des Altars ein.

15AN EINEM ŠABBATH NÄCHST EINEM FESTTAGE, OB VOR ODER NACH DIESEM, SIND ALLE PRIESTER GLEICHBETEILIGT BEI DER VERTEILUNG DES SCHAUBROTES. FÄLLT EIN TAG TRENNEND DAZWISCHEN, SO ERHÄLT DIE REIHENMÄSSIGE PRIESTERWACHE ZEHN BROTE UND DIE VERBLEIBENDE ZWEI. AN ALLEN ÜBRIGEN TAGEN DES JAHRES ERHÄLT DIE ANTRETENDE [PRIESTERWACHE] SECHS UND DIE ABTRETENDE SECHS; R. JEHUDA SAGT, DIE ANTRETENDE SIEBEN UND DIE ABTRETENDE FÜNF.

16DIE ANTRETENDEN TEILEN IN DER NORDSEITE, DIE ABTRETENDEN IN DER SÜDSEITE. BILGA TEILTE STETS IN DER SÜDSEITE; FERNER WAR IHR RING STETS FEST UND IHR WANDSPIND GESCHLOSSEN.

17GEMARA. Was heißt ‘vor oder nach diesem’: wollte man sagen, vor heiße der erste Festtag und nach heiße der letzte Festtag, so ist dies ja der Šabbath während des Hüttenfestes!? –

18Vielmehr, vor heißt der letzte Festtag, nach der erste Festtag. – Aus welchem Grunde? – Da die einen früher [kommen] und die anderen später [gehen], so haben die Rabbanan eine Bestimmung getroffen, damit alle gleichmäßig essen können.

19FÄLLT EIN TAG.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.