3. Buch Mose (Wajikra) — Kapitel 7

1Das ist die Weisung für das Schuldopfer; es ist hochheilig. 2An der Stelle, wo man das Ganzopfer schlachtet, schlachte man auch das Schuldopfer, und dessen Blut sprenge man auf den Altar ringsum. 3Alles Unschlitt davon opfere man: den Fettschwanz und das Unschlitt, welches das Eingeweide bedeckt; 4Und die beiden Nieren und das Unschlitt, das daran und an den Lenden ist, und das Netz an der Leber samt den Nieren trenne man ab. 5Der Priester lasse sie in Dampf aufgehen auf dem Altar als Feueropfer dem Herrn; ein Schuldopfer ist es.

6Jeder Männliche unter den Priestern darf es essen; an heiliger Stätte werde es gegessen; hochheilig ist es. 7So Sühnopfer wie Schuldopfer; Eine Weisung ist für sie; der Priester, der damit sühnt, dem gehört es. 8Und der Priester, der das Ganzopfer eines Mannes darbringt; die Haut des Ganzopfers, das er dargebracht, gehört dem Priester. 9Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, und alles, was im Napfe bereitet wird oder in der Pfanne, dem Priester, der es darbringt, soll es gehören. 10Die Speiseopfer, die mit Öl eingerührt oder trocken sind, gehört allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

11Und das ist die Weisung für das Mahlopfer, das man dem Herrn darbringt: 12Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man mit dem Opfer des Dankens ungesäuerte Kuchen, eingerührt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, bestrichen mit Öl, und wohlgetränktes Kernmehl als Kuchen, eingerührt mit Öl. 13Mit Kuchen von gesäuertem Brote soll jeder sein Opfer darbringen bei seinem Dankopfer-Mahle. 14Und er bringe dar davon eines von jeglichem Opfer als Hebe dem Herrn; dem Priester, der das Blut des Mahlopfers darbringt, gehöre es. 15Das Fleisch von dem Dankopfer-Mahle muss an demselben Tage gegessen werden, man soll nichts davon zurücklegen bis an den Morgen.

16Wenn aber das Opfer für ein Gelübde oder als eine freiwillige Gabe ist, so soll es gegessen werden am Tage, wo man das Opfer darbringt; und auch am andern Tage darf, was davon übrig bleibt, gegessen werden. 17Aber was übrig bleibt vom Fleische des Mahlopfers am dritten Tage, werde im Feuer verbrannt. 18Wenn dann gegessen wird von dem Fleische des Opfermahls am dritten Tage, so wird es nicht gnädig aufgenommen; der es dargebracht, dem wird es nicht angerechnet; ein Gräuel ist es, und die Person, die davon isst, wird ihre Strafe erleiden. 19Auch Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden, im Feuer werde es verbrannt; und das Fleisch [des Opfers] — jeder Reine darf das Fleisch essen. 20Aber die Person, die Fleisch isst von dem Opfermahle des Herrn und eine Verunreinigung an sich hat, diese Person soll ausgerottet werden aus ihrem Stamme.

21Und wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, die Unreinigkeit des Menschen oder unreines Vieh, oder irgend ein unreines Insekt, und isst von dem Fleisch des Opfermahls des Herrn, so soll diese Person ausgerottet werden aus ihrem Stamme. 22Der Herr redete zu Mose also: 23Rede zu den Kindern Israel: Alles Unschlitt von Rind und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. 24Das Unschlitt vom Aase und das Unschlitt vom Zerrissenen kann zu allerlei Werk verarbeitet werden; doch essen dürft ihr es nicht. 25Denn wer Unschlitt isst von dem Vieh, von dem man dem Herrn Feuergaben opfert, soll ausgerottet werden aus ihrem Stamme.

26Auch kein Blut sollt ihr essen in all euren Wohnsitzen, sei es vom Vogel oder von Vieh. 27Jeder, der irgend Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Stamme. 28Der Herr redete zu Mose also: 29Rede zu den Kindern Israel: Wer sein Mahlopfer dem Herrn darbringt, der soll seinen Opferteil hineinbringen dem Herrn von seinem Opfermahle; 30Mit seinen Händen soll er hineinbringen die Feueropfer des Herrn: das Unschlitt samt der Brust soll er hineinbringen; die Brust, um damit eine Schwingung zu machen vor dem Herrn.

31Das Unschlitt lasse der Priester auf dem Altar in Dampf aufgehen, und die Brust gehört dem Aaron und seinen Söhnen, 32Und die rechte Keule gebet ihr als Hebe dem Priester von euren Opfermahlen. 33Wer von den Söhnen Aarons darbringt das Blut der Mahlopfer und das Unschlitt, dem gehöre die rechte Keule als Teil. 34Denn die Brust der Schwingung und die Keule der Hebe nehme ich von den Kindern Israel, von ihren Opfermahlen, und gebe sie dem Aaron und seinen Söhnen als ihren Anteil für ewig von den Kindern Israel. 35Das ist die Weihungsgabe Aarons und die Weihungsgabe seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn, am Tage, wo man sie herzutreten ließ, um dem Herrn als Priester zu dienen;

36Die der Herr geboten ihnen zu geben am Tage, da man sie salbte, von den Kindern Israel, als ewiges Gesetz bei ihren Geschlechtern. 37Das ist die Weisung für das Ganzopfer, das Speiseopfer und das Sühnopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Mahlopfer, 38Die der Herr dem Mose geboten auf dem Berge Sinai, am Tage, wo er den Kindern Israel geboten in der Wüste Sinai, ihre Opfer darzubringen dem Herrn.

Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.