4. Buch Mose (Bemidbar) — Kapitel 29

1Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr heilige Berufung haben; keine Arbeitsverrichtung sollt ihr thun; ein Tag des Posaunenschalls sei er euch. 2Als Ganzopfer opfert zum Wohlgeruch dem Herrn einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehl. 3Und ihr Speiseopfer: Kernmehl eingerührt mit Öl, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 4Und ein Zehntel zu jedem Schafe von den sieben Schafen. 5Und einen Ziegenbock als Sühnopfer euch zu sühnen.

6Außer dem neumondlichen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und den Spenden dazu nach Vorschrift, zum Wohlgeruch eine Feuergabe dem Herrn. 7Am zehnten dieses siebenten Monats. sollt ihr heilige Berufung haben, und euch kasteien; keinerlei Werk sollt ihr verrichten. 8Als Ganzopfer bringet dem Herrn dar zum Wohlgeruch einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Schafe, ohne Fehl sollt ihr sie geben. 9Und ihr Speiseopfer: Kernmehl eingerührt mit Öl, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10Je ein Zehntel zu jedem Schafe von den sieben Schafen.

11Einen Ziegenbock zum Sühnopfer, außer dem Sühnopfer der Versöhnung und dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und den Spenden dazu. 12Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr heilige Berufung haben; keine Arbeitsverrichtung sollt ihr thun und sollt dem Herrn ein Fest feiern sieben Tage. 13Als Ganzopfer sollt ihr darbringen ein Feueropfer zum Wohlgeruch dem Herrn: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe; ohne Fehl sollen sie sein. 14Und ihr Speiseopfer: Kernmehl eingerührt mit Öl, drei Zehntel zu jedem Farren von den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder, 15Und je ein Zehntel zu jedem Schafe von den vierzehn Schafen.

16Und einen Ziegenbock zum Sühnopfer außer dem ständigen Ganzopfer, seinem Speiseopfer und der Spende dazu. 17Am zweiten Tage [opfert] zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl. 18Und ihre Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen, nach ihrer Zahl und nach Vorschrift. 19Und einen Ziegenbock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und den Spenden dazu. 20Am dritten Tage [opfert] elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl.

21Und ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen, nach ihrer Zahl und nach Vorschrift. 22Und einen Bock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und der Spende dazu. 23Am vierten Tage [opfert] zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl. 24Ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl und nach Vorschrift. 25Und einen Ziegenbock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer, seinem Speiseopfer und der Spende dazu.

26Am fünften Tage [opfert] neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl. 27Und ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl und nach Vorschrift. 28Und einen Bock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und der Spende dazu. 29Am sechsten Tage [opfert] acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl. 30Und ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl und nach Vorschrift.

31Und einen Bock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer, seinem Speiseopfer und den Spenden dazu. 32Am siebenten Tage [opfert] sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehl. 33Und ihre Speiseopfer und die Spenden dazu, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl und nach ihrer Vorschrift. 34Und einen Bock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer, seinem Speiseopfer und der Spende dazu. 35Am achten Tage sollt ihr Festversammlung haben, keine Arbeitsverrichtung sollt ihr thun.

36Als Ganzopfer sollt ihr darbringen eine Feuergabe zum Wohlgeruch dem Herrn, einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehl. 37Ihr Speiseopfer und die Spenden dazu, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Schafen nach ihrer Zahl, nach Vorschrift. 38Und einen Bock zum Sühnopfer, außer dem ständigen Ganzopfer und seinem Speiseopfer und der Spende dazu. 39Dies sollt ihr dem Herrn opfern an euren Festen, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an euren Ganzopfern und euren Speiseopfern und euren Spenden und euren Mahlopfern.

Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.