5. Buch Mose (Dewarim) — Kapitel 15
1Am Schlusse von sieben Jahren halte Erlass. 2Und dies ist die Bewandtnis des Erlassjahres: Es erlasse jeglicher Schuldherr sein Darlehn, das er seinem Nächsten geliehen; er soll nicht drängen seinen Nächsten und seinen Bruder; denn ein Erlass des Herrn ist verkündet. 3Den Fremden magst du drängen [zur Bezahlung], was du aber bei deinem Bruder hast, davon soll deine Hand lassen. 4Wohl wird unter dir kein Dürftiger sein, weil dich segnen wird der Herr in dem Lande, welches der Herr, dein Gott, dir gibt zum Besitz es einzunehmen. 5Gehorche nur der Stimme des Herrn, deines Gottes, zu beobachten und auszuüben dies ganze Gebot, das ich dir heute gebiete.
6Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheißen, dass du vielen Völkern auf Pfand leihen wirst, du selbst aber nichts entlehnen, und über viele Völker herrschen wirst, sie aber werden nicht herrschen über dich. 7Wenn unter dir ein Dürftiger sein wird, irgendeiner deiner Brüder in einer deiner Städte in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt, so verhärte nicht dein Herz und verschließe nicht deine Hand vor deinem dürftigen Bruder; 8Sondern tue ihm deine Hand auf und leihe ihm auf Pfand, soviel als hinreicht für seinen Mangel, was ihm gebricht. 9Hüte dich, dass du nicht Ruchloses im Sinne hegst: Es naht das siebente Jahr, das Jahr des Erlasses, und du missgönnst deinem dürftigen Bruder, du willst ihm nichts geben, und er wird rufen über dich zum Herrn — es wird an dir eine Sünde sein. 10Geben sollst du ihm, und lass nicht leid sein deinem Herzen, indem du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Werk und in allem Geschäfte deiner Hand.
11Es wird nicht aufhören der Dürftige innerhalb des Landes, darum gebiet ich dir also: Tue deine Hand auf deinem Bruder, deinem Armen und deinem Bedürftigen in deinem Lande. 12Wenn sich dir verkauft ein Bruder, der Hebräer oder die Hebräerin, so soll er bei dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre entlasse ihn frei von dir. 13Und wenn du ihn frei entlassest von dir, so lasse ihn nicht leer ausgehen. 14Mitgeben sollst du ihm von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter; womit dich gesegnet der Herr, dein Gott, davon sollst du ihm geben. 15Gedenke, dass du ein Knecht gewesen im Lande Ägypten, und der Herr, dein Gott, hat dich erlöst; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16Wenn er aber zu dir spricht: Ich mag nicht von dir gehen, — weil er dich liebt und dein Haus, weil ihm wohl ist bei dir, — 17So nimm die Pfrieme und setze sie durch sein Ohr an die Tür, und er soll dir ein Knecht sein für immer; auch deiner Magd tue also. 18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn frei lassest; denn das doppelte der Mietszeit eines Mietlings hat er dir gedient: sechs Jahre. Auch wird dich segnen der Herr, dein Gott, in allem, was du tust. 19Alles männliche Erstgeborene, das geboren wird unter deinem Rindvieh und deinen Schafen, sollst du heiligen dem Herrn, deinem Gotte. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgeborenen deines Ochsen und nicht scheren das Erstgeborene deines Schafes. 20Vor dem Herrn, deinem Gotte, sollst du es verzehren Jahr für Jahr an dem Orte, den erwählen wird der Herr, — du und dein Haus.
21Aber wenn daran ein Gebrechen ist, — lahm oder blind, — irgend ein böses Gebrechen, so sollst du es dem Herrn, deinem Gotte, nicht schlachten. 22In deinen Städten magst du es essen, der Unreine und der Reine zusammen, wie den Hirsch und wie das Reh [nicht als Opfer]. 23Nur sein Blut sollst du nicht essen; auf die Erde gieß es aus wie Wasser.
Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.