5. Buch Mose (Dewarim) — Kapitel 19

1Wenn der Herr, dein Gott, ausrotten wird die Völker, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du beerbst sie und wohnst in ihren Städten und in ihren Häusern: 2So sollst du dir drei Städte absondern in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt, es einzunehmen. 3Richte dir den Weg ein und teile das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz gibt, in drei Teile, dass dorthin fliehe jeglicher Mörder. 4Diese Bestimmung aber sei für den Mörder, der dorthin fliehen soll, dass er leben bleibe: wer seinen Nächsten erschlägt ohne Absicht, da er ihm nicht feindlich gewesen von gestern und ehegestern; 5Wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, Holz abzuhauen, und es fährt seine Hand mit der Axt aus, um das Holz zu fällen, und es gleitet das Eisen ab von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt; der soll fliehen in eine dieser Städte und leben bleiben.

6Dass der Bluträcher nicht in seiner Erregung dem Mörder nachsetze, und ihn erreiche, wenn der Weg weit ist, und ihn ums Leben bringe (ihm gebührt ja keine Todesstrafe, denn er ist [dem Erschlagenen] nicht feindlich gewesen von gestern, ehegestern). 7Darum gebiete ich dir also: Drei Städte sollst du dir aussondern. 8Und wenn der Herr, dein Gott, erweitern wird dein Gebiet, wie er deinen Vätern zugeschworen, und dir das ganze Land gibt, das er verheißen, deinen Vätern zu geben —; 9Wenn du beobachten wirst dieses ganze Gebot, es auszuüben, das ich dir heute gebiete, den Herrn, deinen Gott, zu lieben und in seinen Wegen zu wandeln alle Tage: — dann sollst du dir noch drei Städte hinzutun zu jenen dreien. 10Dass nicht unschuldiges Blut vergossen werde in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir gibt zum Besitz, und auf dich Blutschuld komme.

11Wenn aber jemand seines Nächsten Feind ist, und lauert ihm auf und fällt über ihn her und bringt ihn ums Leben, dass er stirbt, und fliehet in eine dieser Städte; 12So sollen die Ältesten seiner Stadt schicken und ihn von dort abholen, und ihn liefern in die Hand des Bluträchers, dass er sterbe. 13Du sollst ihn nicht schonen; du sollst wegräumen [die Sünde] unschuldigen Blutes aus Israel, dass es dir wohlergehe. 14Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen, auf deinem Besitztum, das du besitzen wirst in dem Lande, das der Herr dein Gott dir gibt, es einzunehmen. 15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider einen Mann auftreten in irgendeiner Vergehung und irgendeiner Sünde, bei irgend einem Fehl, den er begeht; durch den Ausspruch zweier Zeugen oder durch den Ausspruch dreier Zeugen muss eine Sache bestätigt werden.

16Wenn ein falscher Zeuge auftritt wider einen Mann, wider ihn falsch zu zeugen, 17So sollen die beiden Männer, welche den Streit haben, hintreten vor den Herrn, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden; 18Die Richter sollen genau nachforschen: Ist er ein falscher Zeuge, hat er Lüge gezeugt wider seinen Bruder: 19So sollt ihr an ihm tun wie er getrachtet, an seinem Bruder zu tun, du sollst austilgen das Böse aus deiner Mitte. 20Die Übrigen werden dann hören und sich fürchten, und fortan nicht mehr solches Böse in deiner Mitte tun.

21Schone ihn nicht: Leben um Leben, Aug‘ um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.