5. Buch Mose (Dewarim) — Kapitel 22
1Du darfst nicht sehen den Ochsen deines Bruders oder sein Schaf irre laufen und dich ihnen entziehen; bringe sie deinem Bruder zurück. 2Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist oder du kennst ihn nicht, so bringe es in dein Haus und es bleibe bei dir, bis dein Bruder es fordert, und dann gib es ihm zurück. 3So sollst du auch tun mit seinem Esel, mit seinem Gewande, mit allem Verlorenen deines Bruders, das ihm abhandengekommen und du findest es; du kannst dich dessen nicht entziehen. 4Du darfst nicht sehen den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen hinfallend auf dem Wege und dich ihnen entziehen; ihn aufrichten sollst du mit ihm. 5Es sollen nicht sein Gewänder des Mannes auf einem Weibe, und es soll nicht anlegen ein Mann Gewand des Weibes; denn ein Gräuel des Herrn, deines Gottes, ist, wer irgend solches tut.
6Wenn ein Vogelnest sich vor dir findet auf dem Wege, auf irgendeinem Baume oder auf der Erde, Küchlein oder Eier, und die Mutter liegt auf den Küchlein oder auf den Eiern; so sollst du nicht nehmen die Mutter mitsamt den Jungen. 7Lasse die Mutter fliegen und die Jungen nimm dir, auf dass es dir wohlergehe und du lange lebest. 8Wenn du ein neues Haus bauest, so mache ein Geländer um dein Dach und lass keine Blutschuld kommen auf dein Haus, wenn jemand davon herabfiele. 9Du sollst nicht besäen deinen Weinberg mit zweierlei Gattungen, dass nicht heilig werde die Fülle, der Same, den du aussäest, samt dem Ertrage des Weinberges. 10Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
11Du sollst nicht anlegen Zeug von zweierlei Gewebe, Wolle und Leinen zusammen. 12Schnüre sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, womit du dich bedeckst. 13Wenn ein Mann eine Frau nimmt, und kommt zu ihr, dann aber wird er ihrer überdrüssig; 14Und er bürdet ihr Anschuldigungen auf und bringt ihr einen bösen Namen an: Dieses Weib hab‘ ich genommen und nahte ihr, und habe an ihr keine jungfräulichen Zeichen gefunden: 15So sollen nehmen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter und hinausbringen die jungfräulichen Zeichen der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt vor das Gericht.
16Und es spreche der Vater der jungen Frau zu den Ältesten: Meine Tochter hab‘ ich diesem Manne gegeben zum Weibe, und er ist ihr feindselig; 17Er bürdet ihr nun Anschuldigungen auf: Ich habe an deiner Tochter keine jungfräulichen Zeichen gefunden, und dies hier sind die jungfräulichen Zeichen meiner Tochter; darauf soll man ausbreiten das Tuch vor den Ältesten der Stadt. 18Die Ältesten der Stadt sollen den Mann züchtigen, 19Und ihn strafen um hundert (Schekel) Silber, und dies dem Vater der jungen Frau geben; denn er hat einen bösen Namen einer Jungfrau Israels angebracht; auch soll sie ihm als Weib verbleiben, er darf sie nicht verstoßen all seine Tage. 20Wenn aber diese Sache wahr gewesen; es haben sich keine jungfräulichen Zeichen an der jungen Frau gefunden:
21So soll man die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Leute ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie sterbe; denn sie hat Schimpfliches verübt in Israel, im Hause ihres Vaters zu buhlen, und du sollst austilgen das Böse aus deiner Mitte. 22Wenn ein Mann gefunden wird liegend bei einem Weibe, das einem Manne vermählt ist, so sollen alle beide sterben; der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau; und du sollst austilgen das Böse aus Israel. 23Wenn ein jungfräuliches Mädchen einem Manne verlobt ist, und es begegnet ihr ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr: 24So sollt ihr beide hinausführen vor das Tor derselben Stadt, und sie steinigen, dass sie sterben: das Mädchen, weil sie nicht geschrien [um Hilfe] in der Stadt, und den Mann, weil er die Frau seines Nächsten bezwungen; und du sollst austilgen das Böse aus deiner Mitte. 25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr; so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben.
26Aber dem Mädchen tue nichts; an dem Mädchen ist keine Todessünde; denn wie wenn jemand seinen Nächsten überfällt und ihn totschlägt, so ist auch diese Sache. 27Denn auf dem Felde hat er sie gefunden; das verlobte Mädchen hat geschrien, aber es stand ihr niemand bei. 28Wenn ein Mann ein jungfräuliches Mädchen findet, die nicht verlobt ist, und er hält sie fest und liegt bei ihr, und sie werden so gefunden: 29So soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig [Schekel] Silber geben, und sie soll seine Frau werden, dafür, dass er sie bezwungen; er darf sie nicht verstoßen all seine Tage.
Text: „Die fünf Bücher Moses", übers. Dr. J. Wohlgemuth, Rödelheim 1899, gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.