Arachin — Blatt 17a

1über einen solchen komme ein Verhängnis.

2Es wird gelehrt: R. Elie͑zer der Große sagte: Wollte der Heilige, gepriesen sei er, selbst mit Abraham, Jiçḥaq und Ja͑qob zu Gericht gehen, so könnten sie vor der Zurechtweisung nicht bestehen, denn es heißt: nun stellt euch auf und ich will mit euch vor dem Herrn rechten, wegen all der Wohltaten des Herrn, die er an euch getan und an euren Vätern.

3Also ist das Geschlecht seiner Verehrer, die dein Antlitz suchen, Ja͑qob, Sela. Hierüber streiten R. Jehuda der Fürst und die Rabbanan; einer sagt, wie der Führer, so das Geschlecht, und einer sagt, wie das Geschlecht, der Führer. —

4In welcher Hinsicht: wollte man sagen, hinsichtlich der Tugendhaftigkeit, einer ist der Ansicht, ist das Geschlecht tugendhaft, sei auch der Führer tugendhaft, und einer ist der Ansicht, ist der Führer tugendhaft, sei auch das Geschlecht tugendhaft, so war ja Çidqija tugendhaft, während sein Geschlecht nicht tugendhaft war, und ebenso war Jehojaqim nicht tugendhaft, während sein Geschlecht tugendhaft war!?

5R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Es heißt: im Anfange der Regierung Jehojaqims, des Sohnes Jošijahus, des Königs von Jehuda;

6der Heilige, gepriesen sei er, wollte die Welt in Leere und Öde verwandeln wegen des Jehojaqim, als er aber auf sein Geschlecht schaute, beruhigte er sich. Desgleichen wollte der Heilige, gepriesen sei er, die Welt in Leere und Öde verwandeln wegen des Geschlechtes Çidqijahus, als er aber auf Çidqijahu schaute, beruhigte er sich. —

7Vielmehr, wir sagen es hinsichtlich des Zornes und der Milde.

8DIE VERMÖGENSAUSREICHUNG DES GELOBENDEN, DAS ALTER DES GELOBTEN, DER SCHÄTZUNGSWERT DES GESCHÄTZTEN UND DIE SCHÄTZUNG ZUR ZEIT DES SCHÄTZGELÜBDES.

9DIE VERMÖGENSAUSREICHUNG DES GELOBENDEN, ZUM BEISPIEL: HAT EIN ARMER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN GELOBT, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ARMEN; HAT EIN REICHER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ARMEN GELOBT, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN.

10NICHT SO ABER VERHÄLT ES SICH BEI DEN OPFERN. SAGTE JEMAND: ER NEHME AUF SICH DAS OPFER DIESES AUSSÄTZIGEN, SO BRINGE ER, WENN DEH AUSSÄTZIGE EIN ARMER IST, DAS OPFER EINES ARMEN, UND WENN EIN REICHER, DAS OPFER EINES REICHEN.

11RABBI SAGTE: ICH SAGE, BEIM SCHÄTZGELÜBDE VERHALTE ES SICH EBENSO. DASS EIN ARMER, DER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN GELOBT, NUR DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ARMEN GIBT, ERFOLGT NUR DESHALB, WEIL DER REICHE NICHTS SCHULDIG IST; WENN ABER EIN REICHER SAGT, ER NEHME AUF SICH SEINE SCHÄTZUNG, UND EIN ARMER ES HÖRT UND SAGT, ER NEHME AUF SICH, WAS DIESER GESAGT HAT, SO HAT ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN ZU GEBEN.

12GEMARA. Die Vermögensausreichung ist ja nur beim Schätzgelübde zu berücksichtigen!? — Es heißt: wie das Vermögen des Gelobenden reicht, schätze ihn der Priester. —

13Wieso das Alter des Gelobten, es richtet sich ja nach dem Geschätzten!? — Da er von der Vermögensausreichung des Gelobenden spricht, spricht er auch vom Alter des Gelobten.

14DIE VERMÖGENSAUSREICHUNG DES GELOBENDEN, ZUM BEISPIEL: HAT EIN ARMER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN GELOBT, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES ARMEN. Aus welchem Grunde? — Die Schrift sagt: wie das Vermögen des Gelobenden reicht, der Allbarmherzige hat es vom Gelobenden abhängig gemacht.

15NICHT SO ABER VERHÄLT ES SICH BEI DEN OPFERN. SAGTE JEMAND: ICH NEHME AUF MICH DAS OPFER DIESES AUSSÄTZIGEN, SO BRINGE ER, WENN DER AUSSÄTZIGE EIN ARMER IST, DAS OPFER EINES ARMEN. Auch wenn der Gelobende ein Reicher ist; aber der Allbarmherzige sagt ja: wenn er arm ist, während dieser nicht arm ist!?

16R. Jiçḥaq erwiderte: Wenn er ihn arm gelobt hat. — Vielleicht aber hat der Allbarmherzige nur ihn selbst geschont, nicht aber den Gelobenden, denn es heißt er!?

17R. Ada b. Ahaba erwiderte: Und sein Vermögen nicht reicht, dies schließt den Gelobenden ein. —

18Wieso heißt es, wenn demnach der Gelobende, falls er reich ist, das Opfer eines Reichen darbringen muß,

19nicht so aber verhalte es sich bei den Opfern!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.