Arachin — Blatt 17b
1Eines bezieht sich auf den Fall, wenn der Aussätzige arm und der Gelobende arm ist, und eines auf den Fall, wenn der Aussätzige reich und der Gelobende arm ist.
2Man könnte nämlich glauben, daß sie, da sie einbegriffen sind, einbegriffen sind, so lehrt er uns.
3Wir finden nämlich beim Schätzgelübde, daß, wenn ein Armer den Schätzungswert eines Reichen gelobt hat, er den Schätzungswert eines Armen gebe, somit könnte man glauben, dieser ebenso, so heißt es: wenn er arm ist. —
4Rabbi sagte, er sage, beim Schätzgelübde verhalte es sich ebenso, wonach er der Ansicht ist, man richte sich nach der Verpflichtung der Person, wonach kein Schriftvers zur Ausschließung nötig ist; was schließt nun [das Wort] er aus? —
5Dies schließt den Fall aus, wenn der Aussätzige arm und der Gelobende reich ist; man könnte glauben, Rabbi sagt ja, man richte sich nach der Verpflichtung der Person, so lehrt er uns.
6WEEN ER ARM WAR UND REICH GEWORDEN IST, ODER REICH WAR UND ARM GEWORDEN IST, SO GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN. R. JEHUDA SAGT, AUCH WENN ER ARM WAR, REICH GEWORDEN, UND WIEDER ARM GEWORDEN IST, GEBE ER DEN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN.
7NICHT SO ABER VERHÄLT ES SICH BEI DEN OPFERN. SELBST WENN SEIN VATER STIRBT UND IHM EINE MYRIADE HINTERLÄSST ODER SEIN SCHIFF AUF DEM MEERE ANKOMMT UND IHM MYRIADEN BRINGT, HAT DAS HEILIGTUM DARAN NICHTS.
8GEMARA. WENN ER ARM WAR UND REICH GEWORDEN IST. Soweit die Hand des Gelobenden reicht. REICH WAR UND ARM GEWORDEN IST. Je nachdem es reicht.
9R. JEHUDA SAGT, AUCH WENN ER ARM WAR, REICH GEWORDEN, UND WIEDER ARM GEWORDEN IST, GEBE ER DENN SCHÄTZUNGSWERT EINES REICHEN. Was ist der Grund R. Jehudas? — Die Schrift sagt: wenn er zu arm ist für diese Schätzung, nur wenn er sich von Anfang bis Ende in seiner Armut befindet. —
10Es heißt ja auch: wenn er arm ist, etwa auch hierbei, wenn er sich von Anfang bis Ende in seiner Armut befindet!?
11Wolltest du sagen, dem sei auch so, so haben wir ja gelernt: Wenn ein Aussätziger [eines] seiner Opfer als Armer dargebracht und reich geworden ist, oder als Reicher und arm geworden ist, so richte man sich nach dem Sündopfer — so R. Šimo͑n:
12R. Jehuda sagt, man richte sich nach dem Schuldopfer. Ferner wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, man richte sich nach den Vögeln. —
13Hierzu wurde ja gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alle drei legen sie ein und denselben Schriftvers aus: Dessen Vermögen nicht ausreicht bei seiner Reinigung. R. Šimo͑n erklärt: das, was sühnt, das ist das Sündopfer.
14R. Jehuda erklärt: das, was ihn tauglich macht, das ist das Schuldopfer. Und R. Elie͑zer b. Ja͑qob erklärt: das, was seine Reinheit veranlaßt, das sind die Vögel. —
15Wozu heißt es demnach er? — Nach Rabbi, wie er es auslegt, und nach den Rabbanan, wie sie es auslegen. —
16Es heißt ja auch: und er war Zeuge, demnach nur dann, wenn er von Anfang bis Ende zulässig ist!?
17Wolltest du sagen, dem ist auch so, so wird ja gelehrt: Wenn er für ihn Zeugnis abzulegen wußte, bevor er sein Schwiegersohn geworden war, und sein Schwiegersohn geworden ist, oder wenn er hörend war und taub geworden ist, sehend war und erblindet ist, oder vernünftig war und blöde geworden ist, so ist er [als Zeuge] unzulässig; wenn er aber für ihn Zeugnis abzulegen wußte, bevor er sein Schwiegersohn geworden war, dann sein Schwiegersohn geworden
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.