Avoda Sara — Blatt 68a
1was für den Fremdling nicht geeignet ist, heißt nicht Aas. –
2Und R. Meír? – Dies schließt das schon vorher Stinkende aus. – Und R. Šimo͑n!? – Das schon vorher Stinkende braucht nicht ausgeschlossen zu werden, denn es ist nichts weiter als Staub.
3U͑la sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn [das Verbotene den Geschmack] zuerst verbessert und nachher verschlechtert hat, wenn es ihn aber von vornherein verschlechtert hat, so stimmen alle überein, daß es erlaubt sei.
4R. Ḥaga wandte gegen U͑la ein: Wenn [verbotener] Wein in Linsen oder Essig in Graupen gekommen ist, so sind sie verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt. Hierbei war ja [die Geschmacksverleihung] von vornherein verschlechternd, und sie streiten!?
5U͑la erwiderte: Ḥaga weiß nicht, was die Gelehrten sprechen, und erhebt Einwände! Hier handelt es sich um den Fall, wenn er in kalte Graupen gekommen ist und man sie nachher gewärmt hat; hierbei wurde [der Geschmack] zuerst verbessert und nachher verschlechtert, daher sind sie verboten.
6R. Joḥanan aber sagte: Sie streiten über den Fall, wenn [die Geschmacksverleihung] von vornherein verschlechternd war.
7Sie fragten: Streiten sie nur über den Fall, wenn die Geschmacksverleihung von vornherein verschlechternd war, während alle übereinstimmen, daß, wenn sie vorher verbessernd war und nachher verschlechternd wurde, es verboten sei, oder streiten sie über das eine und das andere? – Dies bleibt unentschieden.
8R. A͑mram sagte: Ist es denn möglich, daß das, was R. Joḥanan gesagt hat, nicht in einer Mišna gelehrt worden sein soll?
9Als er fortging, dachte er nach und fand folgende Lehre: Wenn Sauerteig von Profanem, der zur Säuerung ausreicht, in Teig gekommen ist und ihn gesäuert hat, und darauf Sauerteig von Hebe oder Mischfrucht, der ebenfalls zur Säuerung ausreicht, in diesen gekommen ist, so ist er verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt.
10Hierbei war ja [die Geschmacksverleihung] von vornherein verschlechternd, und sie streiten.
11R. Zera entgegnete: Anders ist es beim Sauerteige, da man damit viele andere Teige säuern kann. –
12Komm und höre: Wenn Sauerteig von Hebe und Sauerteig von Profanem, von denen der eine zur Säuerung ausreicht und der andere zur Säuerung ausreicht, in den Teig gekommen sind, und ihn zusammen gesäuert haben, so ist er verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt. Ist aber der von der Hebe zuerst hineingekommen, so ist er nach aller Ansicht verboten; ist der vom Profanen zuerst und nachher der von der Hebe oder der von der Mischfrucht hineingekommen, so ist er verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt.
13Hierbei war ja [die Geschmacksverleihung] von vornherein verschlechternd, und sie streiten!? Wolltest du erwidern, hier sei es ebenfalls
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.