Avoda Sara — Blatt 68b

1nach R. Zera zu erklären, so komm und höre den Schlußsatz: Wenn [verbotener] Wein in Linsen oder Essig in Graupen gekommen ist, so sind sie verboten und nach R. Šimo͑n erlaubt. Hierbei ist ja [die Geschmacksverleihung] ebenfalls von vornherein verschlechternd, und sie streiten.

2Wolltest du erwidern, man erkläre auch dies ebenso, wie U͑la dem R. Ḥaga erwidert hat, in dem Falle, wenn sie vorher verbessernd war und nachher verschlechternd wurde, so streiten sie ja nicht über den Fall, wenn sie zuerst verbessernd war und nachher verschlechternd wurde, denn er lehrt, wenn der der Hebe zuerst hineingekommen ist, stimmen alle überein, daß er verboten sei.

3Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß sie über den Fall streiten, wenn sie von vornherein verschlechternd war. Schließe hieraus. –

4Wozu braucht er all diese drei Fälle zu lehren? Allerdings lehrt er uns im Falle des Schlußsatzes, daß sie über den Fall streiten, wenn sie von vornherein verschlechternd war; ebenso lehrt der Mittelsatz, daß, wenn er zuerst verbessernd war und nachher verschlechternd wurde, alle übereinstimmen, daß es verboten sei;

5wozu aber ist der Anfangsatz nötig: wenn im Schlußsatze, wo eine Verbesserung überhaupt nicht vorhanden war, die Rabbanan es verbieten, um wieviel mehr im Anfangsatze, wo sie zuerst verbessernd war!?

6Abajje erwiderte: Der Anfangsatz ist wegen der Ansicht R. Šimo͑ns nötig. Die Weisen aber sprachen zu R. Šimo͑n wie folgt: Dieser Teig sollte in zwei Stunden sauer werden, und nur das Verbotene verursachte, daß er in einer Stunde sauer geworden ist. –

7Und R. Šimo͑n!? – Beide haben zusammen [den Geschmack] verbessert und beide haben ihn zusammen verschlechtert. –

8Sollten doch nach R. Šimo͑n das Verbotene und das Erlaubte vereinigt werden und den Teig verboten machen!? –

9R. Šimo͑n vertritt hierbei seine Ansicht, daß nicht einmal zwei verbotene Dinge vereinigt werden,

10denn wir haben gelernt: Ungeweihtes und Mischfrucht werden miteinander vereinigt; R. Šimo͑n sagt, sie werden nicht vereinigt.

11Einst fiel eine Maus in ein Faß Met, und Rabh verbot diesen Met. Die Jünger erzählten dies R. Šešeth [und bemerkten hierzu:] Es wäre also anzunehmen, daß er der Ansicht ist, es sei verboten, auch wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist?

12R. Šešeth erwiderte ihnen: Sonst ist Rabh der Ansicht, wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, sei es erlaubt, nur bildet dieser Fall eine Ausnahme; solches ist ja ekelhaft und die Leute ziehen sich davon ohnehin zurück, dennoch hat der Allbarmherzige es verboten; daher ist es in diesem Falle verboten, obgleich die Geschmacksverleihung verschlechternd ist.

13Die Jünger entgegneten R. Šešeth: Demnach sollten diese sowohl feucht als auch trocken verunreinigen, während wir gelernt haben, diese verunreinigen nur feucht und nicht trocken!? –

14Nach dieser Auffassung sollte auch der Same sowohl feucht als auch trocken verunreinigen, während wir gelernt haben, diese verunreinigen nur feucht und nicht trocken!?

15Du mußt also erklären, der Allbarmherzige spricht von Samen, nur der zu befruchten geeignet ist, ebenso gebraucht der Allbarmherzige bei diesen [den Ausdruck] tot, wenn sie wie bei ihrem Tode sind.

16R. Šimi aus Nehardea͑ wandte ein: Sind sie denn ekelhaft, sie kommen ja auf die königliche Tafel!? (R. Šimi aus Nehardea͑ erwiderte:) Das ist kein Einwand: eines gilt von der Feldmaus und eines gilt von der Stadtmaus.

17Raba sagte: Die Halakha ist: wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, so ist es erlaubt, was aber der Grund Rabhs im Falle von der Maus im Met war, weiß ich nicht. Entweder ist er der Ansicht, es sei verboten, auch wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, und die Halakha ist nicht wie er, oder ist er ebenfalls der Ansicht, wenn die Geschmacksverleihung verschlechternd ist, sei es erlaubt, nur wirke eine Maus auf den Geschmack des Mets verbessernd.

18Sie fragten:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.