Bava Batra — Blatt 100b
1der öffentliche Weg sechzehn Ellen; der Weg der Asylstädte zweiunddreißig Ellen. R. Hona sagte: Welcher Schriftvers deutet darauf?Du sollst dir den Weg errichten, einen besonderen Weg.
2DER WEG DES KÖNIGS HAT KEINE BESCHRÄNKUNG. Der König bricht sich einen Weg, und niemand kann es ihm verwehren.
3DER WEG ZUM BEGRÄBNISPLATZE HAT KEINE BESCHRÄNKUNG. Wegen der Ehrung des Toten.
4DER AUFSTELLUNGSPLATZ HAT, WIE DIE RICHTER VON SEPPHORIS SAGEN, EINE FLÄCHE VON VIER KAB [AUSSAAT]. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand sein [Familien]grab, den Weg zu seinem [Familien]grabe, seinen Auf Stellungsplatz oder sein Trauerhaus verkauft hat, so kommen die Mitglieder seiner Familie und bestatten ihn da gegen dessen Willen, wegen der Bemakelung der Familie.
5Die Rabbanan lehrten: Man veranstalte für den Toten nicht weniger als ein siebenmaliges Aufstehen und Niedersetzen entsprechend dem Schriftverse : Eitelkeit der Eitelkeiten, sprach Qoheleth, Eitelkeit der Eitelkeiten, alles ist eitel™.
6R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši : Wie pflegt man dies zu veranstalten? Dieser erwiderte: Wie gelehrt wird : R. Jehuda sagte : Anfangs pflegte man in Judäa nicht weniger als ein siebenmaliges Aufstehen und Niedersetzen zu veranstalten, und zwar: Stellt euch auf, Verehrte, stellt euch auf; setzt euch nieder, Verehrte, setzt euch nieder. Sie sprachen zu ihm: Demnach sollte dies auch am Sabbath erlaubt sein$?
7Die Schwester des Rami b. Papa war an R. Ivja verheiratet, und als sie starb, veranstaltete er für sie ein Aufstehen und Niedersetzen. Da sprach R. Joseph: Er irrte sich doppelt; er irrte sich einmal, indem dies nur für nahe Verwandte veranstaltet wird, und er veranstaltete es für eine ferne Verwandte, ferner irrte er sich, indem dies nur am ersten Tage veranstaltet wird, und er veranstaltete es am zweiten Tage.
8Abajje sagte: Er irrte sich auch in folgendem: man veranstaltet dies nur auf dem Begräbnisplatze, und er veranstaltete es in der Stadt. Raba sagte: Er irrte sich auch in folgendem: man veranstaltet dies nur in Orten, wo dies Brauch ist, und er veranstaltete es in einem Orte, wo dies nicht Brauch war.
9Man wandte ein: Sie sprachen zu ihm: Demnach sollte dies auch am Šabbath erlaubt sein. Wenn man nun sagen wollte, nur auf dem Begräbnisplatze, so hat man ja am Šabbath auf dem Begräbnisplatze nichts zu suchen!? – In einer Stadt, die sich in der Nähe des Begräbnisplatzes befindet; wenn man ihn da bei Dämmerung hingebracht hat.
10WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN EINEN PLATZ ZU EINEM [FAMILIEN]-GRABE VERKAUFT, ODER WENN JEMAND VON SEINEM NÄCHSTEN DIE ANLEGUNG EINES FAMILIENGRABES ÜBERNIMMT, SO MACHE ER DAS INNERE DER HÖHLEVIER ZU SECHS ELLEN GROSS UND GRABE IN DIESER ACHT NISCHEN, DREI AN DER EINEN SEITE, DREI AN DER ANDEREN SEITE UND ZWEI GEGENÜBER. DIE NISCHEN MÜSSEN VIER ELLEN LANG, SIEBEN [HANDBREITEN] HOCH
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.