Bava Batra — Blatt 106a
1SAGTE ER:] INNERHALB DER ZEICHENUND GRENZEN, SO BLEIBT ES DABEI, WENN DIE DIFFERENZ WENIGER ALS EIN SECHSTEL BETRÄGT; WENN ABER MEHR ALS EIN SECHSTEL, SO ZIEHE ER ES AB.
2GEMARA. Es wurde gelehrt : R. Hona sagt, ein Sechstel ist wie weniger als ein Sechstel, und R. Jehuda sagt, ein Sechstel ist wie mehr als ein Sechstel.
3R. Hona sagt, ein Sechstel ist wie weniger als ein Sechstel, und er meint es wie folgt: wenn weniger als ein Sechstel, mit Einschluß eines Sechstels, so bleibt es dabei, wenn aber mehr als ein Sechstel, so ziehe er es ab. R. Jehuda sagt, ein Sechstel ist wie mehr als ein Sechstel, und er meint es wie folgt: wenn weniger als ein Sechstel, so bleibt es dabei, wenn aber mehr als ein Sechstel, mit Einschluß eines Sechstels, so ziehe er es ab.
4Man wandte ein: [Sagte er:] innerhalb der Zeichen und Grenzen, und ist eine Differenz von weniger oder mehr als einem Sechstel vorhanden, so ist es wie bei der gerichtlichen Schätzung und es bleibt dabei. Bei der gerichtlichen Schätzung ist ja ein Sechstel wie mehr als ein Sechstel!? –
5R. Hona kann dir erwidern: auch gegen deine Ansicht ist ja einzuwenden: es heißt ja, daß es dabei bleibe!? Vielmehr gleicht es in mancher Hinsicht der gerichtlichen Schätzung und in mancher nicht; es gleicht der gerichtlichen Schätzung hinsichtlich des Sechstels, und es gleicht nicht der gerichtlichen Schätzung, denn bei dieser ist der Kauf aufgehoben und hierbei bleibt es dabei.
6Einst kaufte R. Papa von einem ein Grundstück,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.