Bava Batra — Blatt 107a

1Da haben die Rabbanan eine Bestimmung getroffen, die dem Verkäufer und dem Käufer gleich lieb ist.

2Es wurde gelehrt: Wenn fünf Brüder geteilt haben und ein Gläubiger kommt und den Anteil des einen wegnimmt, so ist, wie Rabh sagt, die Teilung aufgehoben; Šemuél sagt, er habe eingebüßt; R. Aši sagt, er erhalte ein Viertel in Grundbesitz und ein Viertel bar ersetzt.

3Rabh sagt, die Teilung sei aufgehoben, denn er ist der Ansicht, Brüder, die geteilt haben, gelten [noch] als Erben.

4Šemuél sagt, er habe eingebüßt, denn er ist der Ansicht, Brüder, die geteilt haben, gelten als Käufer, und zwar als Käufer ohne Haftung.

5R. Asi ist es zweifelhaft, ob sie als Erben oder als Käufer gelten, daher erhält er ein Viertel in Grundbesitz und ein Viertel bar.

6R. Papa sagte: Die Halakha ist bei all diesen Lehren, sie müssen abgeben. Amemar aber sagte: Die Teilung ist aufgehoben. Die Halakha ist: die Teilung ist aufgehoben.

7Die Rabbanan lehrten: Wenn drei zur Schätzung zusammentreten, und einer [das Grundstück] eine Mine und zwei es zweihundert [Denar] schätzen, oder einer es zweihundert [Denar] und zwei es eine Mine schätzen, so wird der eine durch seine Minorität überstimmt.

8Wenn einer eine Mine, einer zwanzig [Sela] und einer dreißig schätzt, so wird es mit einer Mine eingeschätzt. R. Eliézer b. R. Çadoq sagt, es werde mit neunzig eingeschätzt. Andere sagen, man berechne [die Differenz] und drittteile sie.

9Derjenige, welcher sagt, es werde mit einer Mine eingeschätzt, ist der Ansicht, man wähle die Mitte. ‘R. Elie͑zer b. R. Çadoq sagt, es werde mit neunzig eingeschätzt’. Er ist der Ansicht, das Grundstück ist neunzig wert;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.