Bava Batra — Blatt 107b

1der zwanzig schätzte, irrte sich um zehn nach unten, und der eine Mine schätzte, irrte sich um zehn nach oben. –

2Im Gegenteil, das Grundstück ist hundertundzehn wert; der eine Mine schätzte, irrte sich um zehn nach unten, und der dreißig schätzte, irrte sich um zehn nach oben!? – Man richte sich nach den beiden ersten, deren Schätzung eine Mine nicht übersteigt.

3‘Andere sagen, man berechne [die Differenz] und dritteile sie’. Sie sind der Ansicht, das Grundstück ist dreiundneunzig und ein Drittel wert; der zwanzig schätzte, irrte sich um dreizehn und ein Drittel nach unten, und der eine Mine schätzte, irrte sich um dreizehn und ein Drittel nach oben und wollte noch höher schätzen, nur tat er dies deshalb nicht, weil er dachte, es genüge, wenn er soviel höher als sein Kollege schätze. –

4Im Gegenteil, das Grundstück ist hundertdreizehn und ein Drittel wert; der eine Mine schätzte, irrte sich um dreizehn und ein Drittel nach unten, und der dreißig schätzte, irrte sich um dreizehn und ein Drittel nach oben und wollte noch höher schätzen, nur dachte er, es genüge, wenn er soviel höher als sein Kollege schätze!? – Man richte sich nach den beiden ersten, deren Schätzung hundert nicht übersteigt.

5R. Hona sagte: Die Halakha ist wie die Anderen. R. Aši sprach: Den Grund der Anderen kennen wir nicht, und die Halakha sollten wir nach ihnen entscheiden!? Es wird gelehrt: Die Richter des Exils sagten: Man berechne [die Differenz] und dritteile sie. R. Hona sagte : Die Halakha ist wie die Richter des Exils. R. Aši sprach: Den Grund der Richter des Exils kennen wir nicht, und die Halakha sollten wir nach ihnen entscheiden!?

6WENN JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGTE: ICH VERKAUFE DIR EIN HALBES FELD, SO SCHÄTZEMAN ES UNTER IHNEN, UND ER ERHÄLT DIE HÄLFTEDES FELDES. [SAGTE ER:] ICH VERKAUFE DIR DIE HÄLFTE AN DER SÜDSEITE, SO SCHÄTZE MAN ES UNTER IHNEN, UND ER ERHÄLT DIE HÄLFTEAN DER SÜDSEITE. ERMUSS DEN PLATZ FÜR DIE MAUERWANDUND FÜR DEN GROSSEN UND DEN KLEINEN GRABENHERGEBEN. WIEVIEL BETRÄGT [DIE BREITE]? DIE DES GROSSEN GRABENS SECHS HANDBREITEN UND DIE DES KLEINEN GRABENS DREI.

7GEMARA. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans : Der Käufer erhält die magere Seite. R. Ḥija b. Abba sprach zu R. Joḥanan: Wir haben ja aber gelernt, man schätze es unter ihnen!? Dieser erwiderte; Während du noch in Babylonien Holzdatteln aßest, erklärte ich dies aus dem Schlußsätze.

8Im Schlußsätze wird gelehrt, [wenn er sagte:] ich verkaufe dir die Hälfte an der Südseite, so schätze man es unter ihnen, und er erhalte die Hälfte an der Südseite. Weshalb schätze man es unter ihnen, er sagte ihm ja: die Hälfte an der Südseite!? Du mußt also erklären, er habe den Geldwert gemeint, ebenso ist auch hierbei der Geldwert zu verstehen.

9ER MUß DEN PLATZ FÜR DIE MAUERWAND HERGEBEN &C. Es wird gelehrt : Der große Graben befindet sich außerhalb und der kleine Graben innerhalb, beide außerhalb der Mauerwand,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.