Bava Batra — Blatt 116b

1In seinem Scharfsinne dachte er darüber nicht nach.

2Rami b. Ḥama fragte: Wer geht von Vater des Vaters und dessen Bruder, beispielsweise Abraham und Jẚqob beim Vermögen E͑savs, dem anderen vor? Raba erwiderte: Komm und höre: Der Vater geht all seinen Nachkommen vor. – Und Rami b. Ḥama!? – Seinen Nachkommen, nicht aber den Nachkommen seines Sohnes.

3Dies ist auch einleuchtend, denn er lehrt: die Regel hierbei ist: wer bei der Erbschaft vorgeht, dessen Nachkommen gehen auch vor. Wenn Jiçḥaq da wäre, würde er vorgegangen sein, wenn aber Jiçḥaq nicht da ist, geht Ja͑qob vor. Schließe hieraus.

4DIE TÖCHTER ÇELOPHḤADSERHIELTEN DREI ANTEILE VOM ERBBESITZE: DEN ANTEIL IHRES VATERS, DER ZU DEN AUSZÜGLERN AUS MIÇRAJIM GEHÖRTE, UND DEN ANTEIL, DEN DIESER MIT SEINEN BRÜDERN AM VERMÖGEN ḤEPHERSHATTE, UND ZWAR WAREN ES ZWEI ANTEILE, DA ER ERSTGEBORENER WAR.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.