Bava Batra — Blatt 22b
1wer eine Wand neben [der Wand eines anderen] bauen will, darf es nur dann, wenn er sie vier Ellen abrückt. Raba wandte ein: Es heißt ja aber: wer eine Wand neben der Wand eines anderen hat!?
2Vielmehr, erklärte Raba, meint er es wie folgt: wer eine Wand vier Ellen von der Wand eines anderen hatte und sie eingestürzt ist, darf eine neue Wand nur dann bauen, wenn er sie vier Ellen entfernt. – Aus welchem Grunde? – Das Umhertreten an der einen Stelle ist dienlich für die andere Stelle.
3Rabh sagte: Dies gilt nur von der Wand eines Gartens, die Wand eines Hofes aber darf man auch in der Nähe bauen. R. Oša͑ja aber sagt, einerlei ob eine Gartenwand oder eine Hofwand, in der Nähe darf man sie nicht bauen.
4R. Jose b. Ḥanina sagte: Sie streiten aber nicht; einer spricht von einer alten Stadt und einer spricht von einer neuen Stadt. –
5Wir haben gelernt: Die Fenster müssen oben, unter und gegenüber vier Ellen entfernt sein. Hierzu wird gelehrt: Oben, damit er nicht hinab schauen und hineinsehen könne, unten, damit er nicht aufgerichtet hin einsehen könne, gegenüber, damit er nicht verdunkle.
6Also nur damit er nicht verdunkle, nicht aber wegen des Umhertretens!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie quer baut. –
7Wieviel? Jeba, der Schwiegervater des Ašjan b. Nidbakh erwiderte im Namen Rabhs: Die Breite des Fensters. – Er kann ja hineinschauen!? R. Zebid erwiderte: Wenn er die Wand abschrägt. –
8Wir haben ja aber gelernt: vier Ellen!? –Das ist kein Einwand; eines gilt von einer Seite und eines gilt von zwei Seiten. –
9Komm und höre: Eine Wand von einer [fremden] Dachrinne vier Ellen, damit dieser eine Leiter aufstellen könne. Nur wegen der Leiter, aber nicht wegen des Umhertretens!? – Hier handelt es sich um eine vorstehende Dachrinne, die das Umhertreten [nicht stört], da man ja unten geht.
10MAN ENTFERNE EINE LEITER VON EINEM [FREMDEN] TAUBENSCHLAGE VIER ELLEN, DAMIT NICHT EIN MARDER HINAUFSPRINGEN KÖNNE; EINE WAND VON EINER [FREMDEN] DACHRINNE VIER ELLEN, DAMIT DIESER EINE LEITER AUFSTELLEN KÖNNE.
11GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Joses vertritt, denn R. Jose sagt, der eine gräbt auf seinem Gebiete und der andere pflanzt auf seinem Gebiete. –
12Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht R. Joses, denn R. Aši sagte: Als wir bei R. Kahana waren, sagte er, R. Jose pflichte bei in dem Falle, wenn seine Pfeile es veranlassen; auch hierbei kann es vorkommen, daß [der Marder] in einem Loche sitzt und beim Aufstellen der Leiter hineinspringt. – Dies ist ja aber nur eine Veranlassung!? R. Ṭobi b. Mathna erwiderte: Dies besagt, daß bei Schädigungen auch die Veranlassung verboten sei.
13R. Joseph hatte Dattelpalmen, unter denen Bader sich niederzulassen pflegten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.