Bava Batra — Blatt 28b

1und solange er nicht weiter stößt, ist nichts zu ersetzen, hierbei aber geht es in seinen Besitz über, sobald er es drei Jahre genießbraucht hat. –

2Demnach sollte doch die Ersitzung auch ohne rechtmäßige Begründung gültig sein, während wir gelernt haben, eine Ersitzung ohne rechtmäßige Begründung sei ungültig!? –

3Der Grund ist ja der, weil wir sagen, jener habe vielleicht recht, und wenn er selbst es nicht begründet, wie sollten wir es für ihn tun!?

4R. A͑vira wandte ein: Demnach sollte doch der Einspruch in absentia ungültig sein, wie bei einem verwarnten Ochsen; wie bei einem verwarnten Ochsen [die Warnung] in Gegenwart [des Eigentümers] erfolgen muß, ebenso sollte es auch hierbei in seiner Gegenwart erfolgen müssen!? –

5Bei diesem heißt es:und es seinem Eigentümer angezeigt wird, hierbei aber [sagen wir:] dein Freund hat einen Freund, und der Freund deines Freundes hat einen Freund. –

6Sollte es doch nach R. Meír, welcher sagt, wenn dies von dem Falle gilt, wenn er in größeren Zwischenräumen gestoßen hat, gelte es um so mehr, wenn er in kleineren Zwischenräumen gestoßen hat, als Ersitzung gelten, wenn er die Früchte dreimal an einem Tage gegessen hat, beispielsweise Feigen!? –

7Nur wenn es dem gewarnten Ochsen gleicht; wie beim gewarnten Ochsen zur Zeit des einen Stoßens das andere Stoßen nicht vorhanden ist, ebenso dürfen auch hierbei, wenn diese Früchte vorhanden sind, die anderen Früchte nicht vorhanden sein. –

8Sollte doch, wenn er drei Fruchternten an drei Tagen gegessen hat, beispielsweise Kapern, dies als Ersitzung gelten!? – In diesem Falle war die Frucht schon früher da, nur wurde sie erst später fertig. –

9Sollte doch, wenn er drei Fruchternten in dreißig Tagen eingesammelt hat, beispielsweise Futtergras, dies als Ersitzung gelten!? – Dies kann ja nur in dem Falle vorkommen, wenn es hervorsproßt und er es abmäht, es hervorsproßt und er es abmäht, und dies ist eine Beiseiteschaffung. –

10Sollte doch, wenn er drei Fruchternten in drei Monaten gemäht hat, beispielsweise Futtergras, dies als Ersitzung gelten!? – Unter ‘die nach Uša Ausgewanderten’ ist R. Jišma͑él zu verstehen, und nach R. Jišma͑él ist dem auch so;

11denn wir haben gelernt: R. Jišma͑él sagte: Dies gilt nur von einem Saatfelde, bei einem Baumfelde aber ist es, wenn er den Ertrag eingebracht, die Oliven gepflückt und die Feigen eingesammelt hat, ebenso als wären drei Jahre verstrichen. –

12Wie ist es nach den Rabbanan?

13R. Joseph erwiderte: Die Schrift sagt:Felder für Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und siegeln; der Prophet stand im zehnten [Jahre] und warnte für das elfte.

14Abajje sprach zu ihm: Vielleicht war es nur ein guter Rat!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.