Bava Batra — Blatt 29b
1Jedoch pflichtet Mar Zuṭra bei, daß [das Gericht] für Gewürzkrämer, die in den Städten umherziehen, diese Aufforderung stelle, auch wenn sie selber es nicht tun.
2Ferner pflichtet R. Hona bei hinsichtlich der Läden von Maḥoza, die nur für den Tag und nicht für die Nacht bestimmt sind.
3Rami b. Ḥama und R. U͑qaba b. Ḥama kauften einst zusammen eine Magd; einer hielt sie das erste, dritte und fünfte Jahr und der andere hielt sie das zweite, vierte und sechste Jahr in Dienst. Hierauf wurden auf sie Rechtsansprüche erhoben.
4Als sie vor Raba kamen, sprach er zu ihnen: Ihr habt dies deshalb getan, damit ihr gegeneinander kein Besitzrecht habt, und wie ihr gegeneinander kein Besitzrecht habt, ebenso habt ihr auch anderen gegenüber kein Besitzrecht.
5Dies gilt jedoch nur von dem Falle, wenn kein Teilungsvertrag geschrieben worden ist, wenn aber ein Teilungsvertrag geschrieben worden ist, so ist dies bekannt.
6Raba sagte: Hat er das ganze [Feld] genießbraucht mit Ausnahme einer Viertelkab-Fläche, so hat er das ganze mit Ausnahme der Viertelkab-Fläche geeignet.
7R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie zur Bebauung geeignet ist, wenn sie aber zur Bebauung nicht geeignet ist, so hat er sie mit dem übrigen erworben.
8R. Bebaj b. Abajje entgegnete: Einen felsigen Boden eignet man wohl dadurch, indem man da sein Vieh hinbringt und seine Früchte ausstreut, ebenso sollte auch dieser da sein Vieh hingebracht oder seine Früchte ausgestreut haben.
9Einst sprach jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du in diesem Hause? Dieser erwiderte: Ich habe es von dir gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Jener entgegnete: Ich wohnte in den inneren Räumen.
10Als sie hierauf vor R. Naḥman kamen, sprach er [zum Käufer]: Geh, beweise deinen Nießbrauch. Raba sprach zu ihm: Ist so das Gesetz, wer vom anderen fordert, hat ja den Beweis zu erbringen!? –
11Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem Raba sich mit sich selber befindet, und auf einen Widerspruch, in dem R. Naḥman sich mit sich selber befindet.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.